Galli Remo · Nationalrat · 2003-06-17
Galli Remo · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-17
Wortprotokoll
Zuerst eine generelle Vorbemerkung: Die CVP-Fraktion unterstützt die ständerätliche Lösung voll und ganz; sie entspricht der Absicht der Initiantin, der ehemaligen CVP-Nationalrätin Ruth Grossenbacher, sowie den Vorstellungen der CVP-Fraktionsmitglieder, die die Vorlage in den Kommissionen beider Räte mitgeprägt haben.
Eine zweite Vorbemerkung zur Rückführungsfrist: Ich möchte hier vorweg Bundesrätin Calmy-Rey vom EDA und Bundespräsident Couchepin vom EDI danken, welche Anregungen der APK - insbesondere durch Frau Müller-Hemmi und Herrn Fischer - und meinen direkten Vorschlag gegenüber dem EDA aufgenommen haben, um für die aktuellen geraubten Kulturgüter aus dem Irak eine Sonderlösung zu finden, die Bundesratslösung. Bei der Aufhebung der Sanktionen gegen den Irak wurde jene betreffend die Kulturgüter belassen. Augenblicklich dürfen gemäss Resolution 1483 Kulturgüter aus dem Irak, die ab 1991 in die Schweiz gelangten, nicht gehandelt werden und müssen dem BAK gemeldet werden. Ohne diesen Entscheid wäre es nämlich möglich, dieses Kulturgut in unseren Zollfreilagern zu lagern, und da im neuen Gesetz die Rückwirkung ausgeschlossen wäre, könnte mit dem aktuellen Raubgut in 5 Jahren von der Schweiz aus gehandelt und dieses verschoben werden. Aber 30 Jahre Sicherheit für geraubte irakische Kulturgüter und Objekte aus Bagdad, das versteht in der Schweiz heute sicher jeder.
Generell haben die 97 Länder, die die Unesco-Konvention ratifizierten, eine Verjährungsklausel von 30 Jahren oder mehr, zum Teil sogar eine unbeschränkte. Eine Minderheit der Kommission wollte die Frist zuerst bei 10, dann bei 15 und jetzt bei 20 Jahren festlegen - wir können es uns doch nicht leisten, wie auf einem neapolitanischen Markt Kulturgüter zu handeln und auch mit der Zeit zu "märten"! 14 Kantone wollten in der Vernehmlassung 30 Jahre, 8 Kantone sogar 50 Jahre, dies zur Erinnerung. Gemäss Unesco-Konvention wäre, falls Sie der Minderheit zustimmten, praktisch nur die Schweiz atypisch.
Deshalb bitten wir Sie, den 30 Jahren im Sinne einer internationalen Kompromisslösung zuzustimmen.