Pfister Theophil · Nationalrat · 2003-06-17
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-17
Wortprotokoll
Die Regelung des Kulturgüterhandels ist mehr als nur der Schutz von Gütern. Unser Rat hat im Kulturgütertransfergesetz zugunsten des Kunst- und Kulturgüterhandels und im Interesse einer klareren Rechtsordnung eine Verjährungsfrist von 15 Jahren beschlossen. Die vorherige, im ZGB verankerte Frist lautete auf 5 Jahre. Der Ständerat hat sich zusammen mit dem Bundesrat auf die Frist von 30 Jahren geeinigt.
Es stellt sich nun noch die Frage, ob wir diese 30-jährige Frist so übernehmen oder ob wir hier nochmals eine Differenz zum Ständerat schaffen wollen. Sie werden vermutlich dazu keine grosse Lust mehr haben und auch 30 Jahre beschliessen.
Mein Minderheitsantrag lautet auf 20 Jahre. Dies ist keine Unverschämtheit; namhafte Rechtsexperten und Kenner der Branche haben sich sogar für eine Frist von 10 Jahren eingesetzt.
Eines möchte ich hier vor dem Entscheid über die Frist von 30 Jahren doch noch zu bedenken geben: Der Kunsthandel stellt für unser Land mit einem Umsatz von über 1 Milliarde Franken eine namhafte Branche dar. In den meisten anderen Ländern ist dies weniger ausgeprägt der Fall. Ist es nun so falsch, wenn wir den eigenen Interessen etwas Sorge tragen und diesem Handel, soweit dies möglich ist, günstige Rahmenbedingungen zu geben versuchen? Dies ist doch normal und legitim. Wer den Goldhandel besitzt, schafft dazu möglichst günstige Bedingungen. Wer den Diamantenhandel in seinen Reihen hat, macht es ebenso. Nur wir sind offenbar eine so privilegierte Gesellschaft, dass wir solches nicht mehr nötig haben, oder etwa nicht?
Schlafen wir weiter so! Kümmern wir uns lieber um die Komplimente, die wir von denen erhalten, die von unserem Abseitsstehen profitieren.
Nur eines begreife ich noch nicht: Die eine Seite in diesem Land bemüht sich doch tagtäglich darum, eine gute Arbeit zu machen und den Erfolg der eigenen Arbeit ständig zu verbessern. Die andere Seite will davon kaum etwas wissen und behindert zuweilen den Erfolg. Wir ziehen schon alle am selben Strick, aber nicht in die gleiche Richtung.
Ich empfehle Ihnen hier trotz der Aussichtslosigkeit nach dem letztmaligen Entscheid über eine Verjährungsfrist von 15 Jahren, heute einen Entscheid über eine Frist von 20 statt 30 Jahren zu fällen, und sei es auch nur, um zu zeigen, dass wir auch noch ein klein wenig Interesse an unserem Kunsthandel haben. Es ist nur ein kleines Zeichen, aber ich denke, dass heute einige Bereiche in unserem Land - nicht nur der Kunsthandel - sehr froh um solche Zeichen von der Politik wären.