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Heberlein Trix · Nationalrat · 2003-06-18

Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-18

Wortprotokoll

Wir haben es gehört: Wir regeln hier die Finanzierung der stationären Leistungen. Die Kommission des Nationalrates, der Ständerat und auch der Bundesrat führen eine neue Definition von "stationär" und "ambulant" ein. Gleichzeitig verzichten wir auf die teilstationären Leistungen; dies war immer eine unklare Abgrenzung. Wir werden es in Artikel 49a sehen, wir haben immer noch genügend Schwierigkeiten, die Abgrenzungen zwischen "stationär" und "ambulant" sauber vorzunehmen.

Wir stellen auf die in der Planung enthaltenen Spitäler ab. Es ist nicht so, dass Privatkliniken subventioniert werden, sondern der Sockelbeitrag für die grundversicherten Patienten wird entsprechend dem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes unabhängig davon bezahlt, wo man sich aufhält. Hier geniessen die Privatspitäler überhaupt keine Bevorzugung, sondern haben im Gegenteil einen schwierigen Weg zu gehen. Die Kantone müssen die ganze Planung für den Bereich der Privatkliniken neu aufrollen, die Frage stellt sich, ob dies vorteilhaft ist für sie oder nicht. Aber dass den zusatzversicherten Patienten dieser Sockelbeitrag auch zukommt, können wir nicht mehr frei entscheiden, sondern das ist zumindest seit dem EVG-Urteil klar; es war eigentlich den Kommissionsmitgliedern und den Verantwortlichen des Vollzuges des Krankenversicherungsgesetzes schon klar.

Die Minderheit I (Rossini) lehnt nun diesen Einbezug ab, wie sie es bereits in der ersten Lesung gemacht hat. Die Kommission hat den Antrag dieser Minderheit mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt. Der Übergang zur je fünfzigprozentigen Finanzierung durch Kantone und Kassen wird in Absatz 3 festgeschrieben. Wir kommen beim Antrag Cina dann noch einmal darauf zurück.

Die Minderheit II (Cavalli) möchte verhindern, dass die Kantone, wie sie dies teilweise bereits praktizieren, den Versicherern ihren Anteil direkt zahlen. Bei einem Übergang zur monistischen Finanzierung ist noch nicht entschieden, wer der Monist dann sein soll - ob es die Kantone sein sollen, ob es die Versicherer sein sollen -, wir sind uns da in der Kommission noch nicht einig.

Daher nur ein Satz, um die Diskussion von später vorwegzunehmen: Deshalb haben wir uns auch dafür entschieden, dass der Übergang zum monistischen System noch etwas Zeit benötigt und nicht hier bereits entschieden werden kann. Wie er ausgestaltet werden soll, darüber bestehen erhebliche Diskussionen. Klar ist aber allen, dass der Anteil von Bund, Kanton und Gemeinde bei einem Systemwechsel nicht reduziert werden darf und dass der Wechsel rasch angestrebt werden muss. Die öffentliche Hand darf nicht aus der Verpflichtung entlassen werden.

Noch ein Wort zu Absatz 8: Wir haben hier im Vergleich zur Formulierung des Ständerates eine Kann-Formulierung eingeführt. Betriebsvergleiche sind nach Meinung der SGK nicht als Pflicht zu formulieren, sondern sie sollen vom Bund nur dann angeordnet werden können, wenn die Kantone hier nicht tätig geworden sind.