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Leuthard Doris · Nationalrat · 2003-06-18

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-18

Wortprotokoll

In diesem Artikel 35a schlägt uns die Kommission eine Definition dafür vor, was unter integrierten Versorgungsnetzen überhaupt zu verstehen ist. Es ist ein langer, ein komplexer Artikel, der hier kreiert wurde; er weist die richtige Stossrichtung auf, lässt aber viel Interpretationsspielraum offen.

Ein wichtiger Pflock wurde mit dem Begriff der Budgetverantwortung eingeschlagen - nur sollte man diesen Begriff präziser fassen, und darauf zielt mein Antrag ab. Sie kennen wohl alle die Problematik von Teilbudgets, beispielsweise eines Budgets für die ambulante und eines Budgets für die stationäre Behandlung. Man hat es bei solchen Budgets relativ leicht, indem man den Patienten einfach an Leistungserbringer weiterweist, auf welche sich dann das Budget nicht bezieht. Spricht man nur von Budgetverantwortung der Versorgungsnetze, so ist nicht klar, ob sich das Budget nur auf diese Leistungen bezieht, welche von Ärzten im Versorgungsnetz erbracht werden, oder ob es sich auch auf eingekaufte Leistungen von Dritten bezieht. Das kann z. B. die Leistung eines HMO-Arztes sein oder bei einem reinen Hausärztenetz die Leistung, die man mit der stationären Behandlung im Spital einkauft.

Ich will daher mit meinem Antrag sicherstellen, dass im Gesetz ausdrücklich steht, dass sich die Budgetverantwortung auf alle Leistungen der obligatorischen Krankenpflege beziehen muss. So haben wir im Gesetz eine Präzisierung dieses Begriffes, der vor allem dann in der Auslegung, auch für die Versicherer und die Versicherten, von Hilfe sein wird.

Ich bitte Sie daher, meinem Antrag zuzustimmen.

Im Übrigen wird die CVP-Fraktion den Antrag Guisan ablehnen.