Borer Roland · Nationalrat · 2003-06-18
Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-18
Wortprotokoll
Die Fraktion der SVP wird geschlossen die Minderheit unterstützen. Der Antrag, der hier von der Mehrheit gestellt wird, ist ein typischer Vorschlag zur Schadensbegrenzung. Wenn man im Grundsatz dem Wettbewerbsmodell folgen würde, indem nicht jeder Leistungserbringer grundsätzlich auch zugelassen wäre, um Leistungen zulasten der Grundversicherung zu erbringen, dann müsste man derartige Formulierungen gar nicht einführen. Aber man hat natürlich jetzt wieder so ein Kunstwerk geschaffen, weil man Angst vor dem eigenen Mut bekommen hat.
Die Mehrheit meint, sie vertrete mit ihrem Antrag die überwiegenden öffentlichen Interessen. Ich meine, dass das schon zumindest eine geringe Überschätzung des eigenen Antrages ist, wenn die Mehrheit das so deklariert. Es wird von Grossausrüstungen im stationären und ambulanten Bereich gesprochen, ohne näher zu definieren, was denn Grossausrüstungen eigentlich sind. Es wird von Spitzenmedizin gesprochen. Wir wissen alle, dass Bereiche, die heute der Spitzenmedizin zugeordnet werden müssen, morgen schon Allgemeingut und nicht mehr Spitzenmedizin sein werden. Vor allem wollen wir aber Regelungen im stationären und im ambulanten Bereich treffen. Das heisst also, dass alles, was unter dem Begriff Grossausrüstung oder Spitzenmedizin subsumiert werden kann und in irgendeiner Arztpraxis Einzug hält, schlussendlich bei den Kantonen bewilligungspflichtig wird. So kann es doch eigentlich nicht gehen! Wir haben genügend Beispiele dafür, dass es nicht einmal im stationären Bereich funktioniert, wo der Kanton heute schon Einfluss nehmen kann. Ich denke an die Beispiele, wo MRI in öffentlichen Spitälern neu zugelassen werden, obwohl 200 Meter neben dem betreffenden Spital schon ein MRI steht und dieses Gerät nicht ausgelastet ist. Es funktioniert also nicht einmal in diesem Bereich, und jetzt wollen wir hier noch eine Vorschrift erlassen, dass das Ganze noch ergänzt wird durch Einflussnahme oder Kontrollen der Kantone in jeder einzelnen Arztpraxis.
Mit Artikel 39a in der Fassung der Kommissionsmehrheit wird eindeutig über das Ziel hinausgeschossen.
Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen, deren Unterzeichner sehr gut über drei Fraktionen verteilt sind.