Gross Jost · Nationalrat · 2003-06-18
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-18
Wortprotokoll
Ich darf hier vielleicht zu den Managed-Care-Modellen, den integrierten Versorgungsmodellen mit Budgetverantwortung, nach dem Studium der Zeitungen heute Morgen eine Vorbemerkung machen. Man hat ja gesagt, die Sozialdemokratie habe gestern auf der ganzen Linie verloren. Ich möchte einfach auch die Medien daran erinnern, dass dieses Modell, das das zentrale Modell der Mengen- und der Kostenlenkung sein soll, in der letzten Debatte von uns eingebracht worden ist, in der Kommission eine Mehrheit gefunden hat und jetzt, denke ich, auch breit getragen wird. Das sollte man vielleicht beim kurzen Gedächtnis, das auch Medienschaffende manchmal haben, hier doch erwähnen.
Meine Minderheit möchte, dass nicht die Kantone die Kriterien der Versorgungssicherheit festlegen, sondern dass der Bund dafür verantwortlich sein soll. Es geht hier um die Zahl der Ärzte, also die so genannte Ärztedichte, die Spitalbettendichte. Hier ist die Frage: Wer bestimmt diese Kriterien? Ist es der Bund, oder sind es die Kantone? Die Realität ist - das ist eigentlich auch der Ursprung unserer Überlegungen, die dann zu diesen Hausarztmodellen mit Budgetverantwortung geführt haben -, dass wir uns in einem Anbietermarkt befinden, in dem die Leistungserbringer weitgehend auch die Nachfrage nach medizinischen Leistungen bestimmen. Deshalb ist in den so genannten Hochkostenkantonen leicht auszumachen, dass sich vor allem die hohe Zahl der Ärztinnen und Ärzte, vor allem der Spezialärztinnen und -ärzte, wesentlich in der Kostenhöhe und in der Nachfrage nach medizinischen Leistungen niederschlägt, weil dies eben doch ein Stück weit von den Leistungserbringern her gesteuert werden kann.
Nun muss man sich vorstellen, was der Ständerat hier beschlossen hat: Der Ständerat hat beschlossen, dass die Kantone dafür verantwortlich sein sollen, die Kriterien - wie viele Ärzte wir in diesem Land brauchen - zu bestimmen. Das ist nichts anderes als ein Selbstbedienungsladen der Kantone. Niemand glaubt, dass die so genannten Hochkostenkantone irgendeine Veranlassung haben, an einer hohen Zahl von Ärzten, an einer hohen Zahl von Spitalbetten etwas zu ändern, wenn sie die Kompetenz haben, diese Kriterien zu bestimmen. Das ist ein reines Placebo, und deshalb sollten Sie diese Kompetenz dem Bund geben.
Es war kürzlich an einer Tagung der Schweizerischen Gesellschaft für Gesundheitspolitik offensichtlich - wenn man die Kantonsvertreter fragte, woher sie denn die Vorgaben haben, beispielsweise in einem bestimmten Indikationenbereich die Zahl der Spezialistinnen und Spezialisten zu bestimmen -, dass auch von den Kantonen erwartet wird, dass entsprechende Vorgaben vom Bund erfolgen. Wenn das so ist, dann können Sie diese Kompetenz wirklich gleich dem Bund geben. Dann haben Sie die Möglichkeit, dass Sie eben die Hochkostenkantone auf einen mittleren Level herunterholen können. Sonst haben Sie diese Einflussnahmemöglichkeit eben nicht.
Warum hier die Kantone für diese Kriterien zuständig sein sollen, ist überhaupt nicht einzusehen. Man sagt natürlich, aus föderalistischen Gründen, die Versorgungskompetenz liege eben bei den Kantonen. Das ist an sich richtig, aber das ist eine Tabuisierung der bestehenden föderalistischen Ordnung. Wenn wir die Mengen und die Kosten im Gesundheitswesen lenken wollen, dann müssen diese Vorgaben in Bezug auf die Ärztedichte und auf die Spitalbettendichte eben vom Bund kommen.
Ich gestatte mir an dieser Stelle, obwohl Frau Polla ihren Antrag noch nicht begründet hat, eine Bemerkung zu ihrem Antrag. Sie möchte ja beim geltenden Recht bleiben, sie möchte keinerlei Lockerung des Vertragszwanges, und sie möchte damit - das muss man hier sagen - letztlich auch im Bereich der Mengenlenkung, der Kosteneindämmung auf jegliches Instrumentarium der Beeinflussung dieser überbordenden Mengen- und Kostenentwicklung verzichten. Wir brauchen aber paritätische Modelle der gemeinsamen Mengen- und Kostenverantwortung; die integrierten Versorgungsnetze mit Budgetverantwortung sind das richtige Mittel.
Ich möchte hier auf drei zentrale Einwände noch eingehen: Es wird gesagt, dass hier Kleinstnetze entstehen könnten, die eine reine Alibifunktion erfüllen. Das ist nicht richtig. Nach Artikel 35a KVG müssen solche Versorgungsnetze alle grundversicherten Leistungen anbieten. Sie werden damit auch über die kantonale Grenze hinaus wirken und werden damit den Patientinnen und Patienten auch eine Wahlfreiheit bezüglich ausserkantonaler Leistungserbringer einräumen.
Diese befürchteten Kleinstnetze sind aufgrund dieser Anforderung von Artikel 35a also gar nicht möglich. Ebenso wird gesagt, eine der Gefahren sei, dass hier Monopole entstehen, dass nur ein einziges Netz in einer Region entstehe, und es wird da auch immer wieder auf das Beispiel Thurgau hingewiesen. Wir wollen durch diesen Artikel 35a Konkurrenz zwischen den verschiedenen Versorgungsnetzen schaffen. Wir finden diese Konkurrenz, diesen Wettbewerb [PAGE 1083] zwischen den Versorgungsnetzen gut und sind auch klar der Auffassung, dass sich diese Konkurrenz durchsetzen wird.
Frau Polla, Sie haben, so, wie die Stimmungslage in diesem Parlament jetzt ist, nur die Alternative, entweder dem Ständerat zu folgen - dessen Lösung letztlich auf ein Modell hinausläuft, das alle Macht den Versicherern und den Kantonen überträgt - oder dem in der Kommission beispiel- und vorbildhaft entwickelten Versorgungsnetz mit Budgetverantwortung zuzustimmen. Sie werden klar in der Minderheit bleiben, wenn Sie einfach beim Status quo bleiben und an der bestehenden Mengen- und Kostenentwicklung nichts ändern wollen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Einzelantrag Polla abzulehnen, meinem Minderheitsantrag zur Kompetenzfrage "Bund oder Kanton?" zuzustimmen und damit die Kompetenz im Bereich der Ärztedichte, der Spitalbettendichte dem Bund zuzuweisen und ein wirksames Signal zur Mengen- und Kostenlenkung zu setzen.