Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2003-06-18
Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-18
Wortprotokoll
Die CVP hat sich immer mehrheitlich für die Öffnung, für die Vertragsfreiheit, ausgesprochen, wie es die Mehrheit bei diesem Artikel fordert. Ich erinnere an unsere Vernehmlassung. Ich erinnere an unsere Vorstösse am Beispiel des Antrages unseres Kollegen Raggenbass bei der KVG-Revision.
Herr Gutzwiller hat die Vorgeschichte dieses Artikels erwähnt. Die erste Formulierung stammte von Marc Suter - eine gute Formulierung, die in die richtige Richtung ging. Ich bitte diejenigen, die zugestimmt haben, dies jetzt auch zu tun. Nur die 10 Prozent waren etwas starr. Der Ständerat hat nun eine griffige Fassung beschlossen. Sie ist sicher wirksamer als die heutige Regelung, weshalb die klare Mehrheit der Kommission Artikel 56 Absatz 6 zustimmte.
Ich bitte Sie, der Mehrheit und dem Ständerat zu folgen, aus drei Gründen:
1. Es wird hier von "in erheblichem Masse" gesprochen, nicht mehr von 10 Prozent.
2. Es liegt - anders als heute - am Leistungserbringer, nachzuweisen, dass seine Abrechnung gerechtfertigt ist.
3. Die Formulierung enthält am Schluss ein neues, innovatives Element, das dem Versicherer erlaubt, dort, wo übermarcht wird, andere Tarife, Tarifarten, anzusetzen. Das ist doch eine pragmatische Lösung: Wenn aufgrund der Statistik nachgewiesen ist, dass ein Arzt bei Untersuchungen die Durchschnittswerte vergleichbarer Leistungserbringer in erheblichem Masse überschreitet, besteht hier eine Interventionsmöglichkeit, noch bevor es gerichtlich bis ins Detail geklärt ist und das schwarze Schaf bezeichnet ist.
Wo liegt denn heute das Problem? Es liegt doch bei der Verfahrensdauer. Es geht drei oder vier Jahre, bis der Versicherer Recht bekommt, und wenn Sie dann Rückforderungen stellen, wird das natürlich schwierig und aufwendig. Mit der ständerätlichen Version kann man Missständen durch Tarifanreize und auch gewisse Staffelungen entgegenwirken.
Noch ein Einwand gegen die Begründung der Minderheit: Ich habe Kollege Guisan so verstanden, dass die Artikel 42b und 59 diesen Absatz 6 überflüssig machten. Das ist sicher nicht so, denn erstens geht es bei Artikel 42b nur generell darum, Voraussetzungen für Wirtschaftlichkeit zu schaffen. Angesprochen sind die Leistungserbringer und nicht die Versicherer. Zweitens geht es in Artikel 59 Absatz 3 um Sanktionen bei wirtschaftlichen Verstössen gegen Qualitätsanforderungen; sie gehen von der Verwarnung bis zum Ausschluss. In Artikel 56 Absatz 6 stehen nicht Sanktionen im Vordergrund, sondern ganz konkrete Massnahmen, die eine wirtschaftliche Behandlungsweise zum Ziel haben.
Bitte, bleiben Sie doch auf dem eingeschlagenen Kurs in Richtung Vertragsfreiheit, denn die Fassung der Mehrheit ist für die Leistungserbringer, für die Ärzte, durchaus zumutbar. Wer sich korrekt verhält, müsste über diesen griffigen Artikel eigentlich froh sein. Die präventive Wirkung des Artikels allein wird sich schon positiv auf die Kosten auswirken.
Eine Mehrheit der CVP-Fraktion wird deshalb die Minderheit Guisan ablehnen und dem Beschluss des Ständerates und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen.