Gross Jost · Nationalrat · 2003-06-18
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-18
Wortprotokoll
Die Qualitätssicherung ist schon heute eine Bundesaufgabe; ich weise auf Artikel 58 des KVG hin. Hier wird man also nicht sagen können, dass es einer Ritzung oder Verletzung der kantonalen Versorgungskompetenz gleichkomme, wenn wir auf nationaler Ebene etwas machen. Leider ist aber diese Kompetenz nur eine subsidiäre, weil primär die Tarifparteien verpflichtet sind, solche Qualitätssicherungsmodelle zu entwickeln. Wir warten leider seit Jahren auf verbindliche Modelle der Qualitätssicherung. [PAGE 1113] Wir haben in vielen medizinischen Behandlungsgebieten einen absoluten Wildwuchs von Qualitätssicherungsmodellen mit sehr Kosten treibenden Wirkungen, auch für die einzelnen Leistungserbringer.
Die Minderheit möchte hier einen Wunsch einiger erfolgreicher Ärztenetze aufgreifen, die seit langem die Schaffung einer paritätisch zusammengesetzten Fachkommission fordern, welche den Antrag auf Genehmigung - oder man könnte auch sagen: Zertifizierung - solcher Qualitätssicherungsmodelle stellt.
Ich möchte hier ein Missverständnis ausräumen. Es geht hier nicht darum, eine zusätzliche Bürokratie zu schaffen, in dem Sinne, dass diese Fachkommission selber solche Qualitätssicherungsmodelle entwerfen, entwickeln soll. Wir wollen vielmehr ein Fachgremium, paritätisch zusammengesetzt, das solche Qualitätssicherungsmodelle prüft und ihnen dann die Möglichkeit der Verbindlichkeit und des Zugangs und der Anerkennung im Rahmen der Grundversicherung verschafft.
Man muss sich das ernsthaft überlegen; wir haben ja in diesem Rat im Bereich der integrierten Versorgungsnetze auch eine solche unabhängige Zertifizierungsstelle beschlossen, weil ja die Qualitätssicherung ein zentrales Element dafür bildet, dass solche integrierten Versorgungsnetze auch die Anerkennung, die Zertifizierung, bekommen. Ich denke, man könnte sich hier eine unabhängige Instanz vorstellen, die durchaus beide Aufgaben oder beide Aufgaben in enger Verbindung miteinander löst.
Es geht nicht darum, Zusätzliches zu verlangen, sondern etwas zusammenzuführen, was hier seit langem brachliegt. Viele Leistungserbringer probieren alle möglichen Formen von Qualitätssicherungsmodellen aus, um dann irgendwann zu hören, die seien nicht verbindlich, weil gewissermassen die nationale Zertifizierung und Verbindlichkeit fehlt. Hier kann sehr viel an Kosten gespart werden.
Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen. Es ist mir ehrlich gesagt nicht klar, warum die Kommissionsmehrheit das nicht wollte. Denn grundsätzlich besteht Konsens darüber, dass die Qualität eines der entscheidenden Anforderungsmerkmale für die Anerkennung ist, insbesondere der hier grossmehrheitlich beschlossenen integrierten Versorgungsmodelle als zentrales Element der Mengen- und Kostensteuerung.