Vollmer Peter · Nationalrat · 2003-06-19
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Die Frage der Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse hat hier im Rat schon viel zu reden gegeben. Wir haben im Rahmen des Parlamentsgesetzes in diesem Rat mehrmals eindeutig und klar mehrheitlich den Willen geäussert, dass alle Abstimmungsergebnisse zugänglich sein müssen. Jedermann soll nachträglich auch wissen, wer hier im Rat wie gestimmt hat.
Beim Parlamentsgesetz mussten wir schliesslich zurückkrebsen, weil der Ständerat ja keine elektronische Abstimmungsanlage hat und bei ihm Namensaufrufe nicht vorgesehen sind. Deshalb mussten wir unseren Willen aus dem Parlamentsgesetz wieder "herausnehmen", und er soll jetzt in unserem Geschäftsreglement verankert werden. So weit, so gut.
Die Kommission schlägt uns jetzt aber eine Lösung vor, die meines Erachtens unverständlich ist. Sie will eine Lösung, die sich eigentlich an der alten Regelung orientiert, indem nur die festgelegten Abstimmungen wie bisher direkt öffentlich zugänglich gemacht werden und dann noch jene, bei denen 30 Ratsmitglieder das schriftlich verlangen. Man muss also den Namensaufruf weiterhin mit 30 Mitgliedern verlangen, damit das Ergebnis auch im Amtlichen Bulletin festgehalten wird.
Die übrigen Abstimmungsergebnisse sollen einfach öffentlich zugänglich sein, d. h., man kann sie dann bei den Parlamentsdiensten einsehen, und sie sollen offenbar auch auf dem Internet publiziert werden. Es ist völlig unverständlich, dass wir hier diese Differenzierung machen.
Ich habe mich auch beim Amtlichen Bulletin erkundigt, wie man dann beabsichtige, diese Unterscheidung machen zu wollen. Das Amtliche Bulletin hat bestätigt, dass die vorgesehene Praxis so sein werde, dass im Prinzip alles nach den gleichen Grundsätzen behandelt werde; d. h., man muss alles genau gleich aufarbeiten, man wird aber einfach dann im Ratsprotokoll die nicht explizit vorgesehenen Namensabstimmungen quasi wieder herausstreichen. Aber auf der Internetseite des Bulletins bleibt dann alles genau gleich.
Das grenzt wirklich an .... - ich möchte jetzt keinen Kraftausdruck brauchen -, aber das zeugt nicht gerade von Klarheit und Einfachheit. Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie meinem Antrag zu! Dann haben wir eine klare Regelung, sämtliche Ergebnisse werden in der genau gleichen Weise publiziert, sie werden im Amtlichen Bulletin abgedruckt. Das gibt im Bulletin nicht so viele Seiten mehr, wenn man noch diese Abstimmungen drin hat. Im Internet werden sie genau gleich veröffentlicht; jedermann kann diese Liste nachträglich eben auch amtlich beglaubigt ausgedruckt erhalten. Er kann sie nicht nur einsehen und abschreiben, er erhält sie auch eins zu eins. Das verbessert auch die Sicherheit im Umgang mit diesen entsprechenden Daten, die nämlich für die einzelnen Parlamentarier doch ganz sensibel sein können. Deshalb ist diese Unterscheidung eigentlich sinnlos.
Ich bitte Sie, hier den ganzen Schritt zu machen - also auch im Sinne einer administrativen Vereinfachung, möchte ich jetzt sogar sagen. Stimmen Sie meinem Antrag zu, und alle Abstimmungen werden, so, wie es das Amtliche Bulletin auch wahrnehmen und registrieren muss, entsprechend publiziert. Man kann sie auch abfragen, man kann sie ausdrucken, man hat sie zur Hand, wenn man sie braucht. Wir machen diese Unterscheidung nicht und zwingen uns nicht wieder, hier im Rat Unterschriften zu sammeln, damit dann dieses Ergebnis im Amtlichen Bulletin erscheint und nicht nur irgendwo einsehbar gemacht wird.
Bitte, stimmen Sie also diesem Antrag zu. Er entspricht vollumfänglich dem Willen, den wir in der Beratung des Parlamentsgesetzes hier mehrheitlich zum Ausdruck gebracht haben. Damals hat niemand von dieser Differenzierung gesprochen. Sie ist administrativ unnötig, und deshalb müssen wir mit dieser Differenzierung auch aufhören.