Engelberger Eduard · Nationalrat · 2003-06-19
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen, meinem Eventualantrag zu Artikel 28 Absatz 1a zuzustimmen, denn es entspricht einem zentralen Anliegen aller Nationalrätinnen und Nationalräte, dass ihre Vorstösse im Plenum auch behandelt werden. Zudem ist es - gemäss Artikel 160 Bundesverfassung - ein verfassungsmässig verbrieftes parlamentarisches Recht eines jeden Parlamentariers, Vorstösse einzureichen.
Ich gehe mit der Kommissionsmehrheit einig, dass der Minderheitsantrag Lustenberger mit der Fixierung auf den Montagnachmittag für das Büro nicht zweckmässig ist und der Handlungsspielraum stark eingeengt wird. Mit meinem Antrag jedoch behält das Büro weitgehend diesen Handlungsspielraum, weil es den Halbtag der Behandlung der Vorstösse im Rat in der zweiten und dritten Woche je nach planerischer Situation, je nach den zu behandelnden Geschäften und je auch nach der Anwesenheit der Bundesräte frei festlegen kann. Er ist auch flexibel formuliert, indem neben den Vorstössen auch die Parlamentarischen Initiativen behandelt werden können, die im Rat so oder so traktandiert werden müssen. Wenn auch das Büro in Artikel 119 Absatz 4 Parlamentsgesetz, Herr Kollege Janiak, gezwungen wird, Vorstösse innert zwei Jahren zu traktandieren, oder einen begründeten Antrag auf Verlängerung der Frist oder Abschreibung stellen muss, ist diese Aufforderung in Artikel 28 Absatz 1a für das Büro ein zusätzlicher Druck oder mindestens auch ein Fingerzeig, sich auch daran zu halten, dass diese parlamentarischen Vorstösse diskutiert werden müssen.
Das Instrument der Vorstösse des einzelnen Ratsmitglieds darf nicht in der Weise abgewertet werden, dass für die Behandlung, wie das Herr Lustenberger gesagt hat, im Rat keine Beratungszeit mehr eingeräumt wird, wie das jetzt der Fall ist; vor allem, wenn man dann noch weiss, dass heute über 800 Vorstösse - Interpellationen, Postulate, Motionen - und 146 Parlamentarische Initiativen hängig und nicht behandelt sind. Nach unserer Meinung muss man diese Anzahl hängiger Vorstösse vernünftig abbauen können. Das ist der Hauptgrund unseres Antrages.
Ich bitte Sie, meinem Eventualantrag zur Ergänzung von Artikel 28 Absatz 1a zuzustimmen.