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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2003-06-19

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-19

Wortprotokoll

Das mag aus Ihrer Optik zutreffen. Wir sehen die Vorteile - ich habe es eingangs erwähnt - in der hochgradigen Spezialisierung, die nicht einzeln kantonal geregelt werden kann und die auch nicht vom Bund geregelt wird, weil er bisher selber keine solchen Heime geführt hat. Es hat sich immer eine Institution gebildet, und es werden sich auch bei einer Weiterentwicklung weiterhin solche bilden. Sie werden sich immer primär auf die kantonale Fürsorgegesetzgebung abstützen, und die meisten Kantone, die solche Heime betreiben oder nur bewilligen und von Dritten betreiben lassen, geniessen die Defizitdeckung des entsprechenden Kantons. Das ist die finanzielle Angelegenheit.

Nun ist der Vorteil der, dass wir - ich habe es gesagt - den Link mit dem allgemeinen Erziehungswesen machen, wo der Kanton über wesentlich mehr Know-how bei der Eingliederung verfügt, weil Bildungs- und Erziehungsfragen Sache der Kantone sind. Der Bund verfügt in diesen Ausbildungsfragen praktisch über kein Know-how, zumindest nicht auf der Grund- und Volksschulstufe. Deshalb ist ja die Verlagerung vom sozialen Bereich zum Bildungsbereich sinnvoll, und deshalb ist diese Massnahme, die Kantone in die Pflicht zu nehmen, diese Aufgabe zu erfüllen, zielgerichteter, als wenn man das weiterhin als Bundesaufgabe aufrechterhalten will. Ich sehe die gesellschaftspolitischen und die finanzpolitischen Vorteile und vor allem die Vorteile, den Betroffenen dank der kantonalen Zusammenarbeit die richtige Ausbildung zuweisen zu können.

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