Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2003-06-19
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Ich schicke voraus, dass die Mehrheit der FDP-Fraktion den Antrag der Minderheit I (Gross Jost) ablehnt, den Eventualantrag der Minderheit II (Gross Jost) aber unterstützt.
Dieser Teil der Vorlage ist zu einem sehr umstrittenen Kernpunkt geworden. Die Umsetzung - ich gebe das offen zu - bereitet uns grosse Sorgen. Tatsache ist, wie ich letztes Mal schon sagte, dass die schwachen Glieder unserer Gemeinschaft auf unsere Unterstützung angewiesen sind, und dazu gehören insbesondere auch die Behinderten. Sie brauchen nicht einfach unseren Schutz, unsere finanzielle Unterstützung: Sie sind angewiesen auf Sicherheit, Zuverlässigkeit, aber auch Gerechtigkeit - Gerechtigkeit in allen Landesteilen, in allen Kantonen, interkantonal und überregional. Dazu sind wir nicht nur gesetzlich, sondern auch menschlich verpflichtet. Dank unserer Sozialwerke ist dieser Stand heute erreicht, und nun - das sehen wir - wird ein Teil dieser Sicherheit den Kantonen übertragen. Es sind die Beiträge an IV-Institutionen für den Bau und Betrieb von Heimen und Wohnstätten. Die Akzeptanz dafür ist unseres Erachtens nicht von vorneherein klar gegeben. Die Frage lautet, ob die Kantone willens und fähig sind, diese Aufgabe weiterzuführen.
Wir haben nach Lösungen gesucht, diesen Teil mit anderen Aufgaben auszutauschen, haben aber erkannt, dass es schwierig ist, die Vorlage umzugestalten, denn es ist ein Werk, das während Jahren entstanden, das mit den Kantonen abgesprochen und austariert worden ist. Es ist deshalb nicht möglich, hier einfach einen Teil herauszubrechen. Das heisst aber für uns ganz klar, dass wir diesen Teil mit zusätzlichen Auflagen absichern und Übergangsbestimmungen aufnehmen, die die Übertragung dieser Aufgaben wirklich garantieren. Fundamentalopposition ist nicht unsere Sache. Wir sind bereit, hier Lösungen zu suchen, um den Behinderten diese Sicherheit weiter zu geben. So setzen wir uns dafür ein, dass das Gesetz die Ziele und Kriterien für die Eingliederung Behinderter festlegt und dass die Verletzung dieser Bestimmungen durch kantonale Verordnungen in letzter Instanz auch vor Bundesgericht gerügt werden kann, wie das der Eventualantrag der Minderheit II (Gross Jost) ja will.
Daraus spricht ein enormes Misstrauen gegenüber den Kantonen, ob sie dafür die vorgesehenen Gelder überhaupt auch einsetzen werden. Dieses Misstrauen beruht einerseits auf Erfahrungen, die in gewissen Kantonen gemacht worden sind. Erinnern Sie sich - das wurde hier auch schon gesagt - an die Übertragung der Suchttherapie-Institutionen, die aus der IV herausgelöst und den Kantonen zur Weiterfinanzierung übertragen worden sind. Dieser Transfer wurde schriftlich abgemacht, der Termin - nach Druck aus diesem Parlament - verschoben; aber es gibt immer noch Kantone, die diese Aufgabe nicht übernommen haben, und es gibt Institutionen, die in enormen Schwierigkeiten sind und sogar vor der Schliessung stehen. Ebenfalls nicht förderlich war der Umstand, dass wir in der neuen Interkantonalen Heimvereinbarung den Satz gefunden haben, dass sich die Kantone weigern, weitere Aufgaben aus der IV zu übernehmen - und das in einer Situation, wo wir gerade über den Transfer solcher Aufgaben diskutieren!
Die Mehrheit der FDP-Fraktion sagt trotzdem Ja zu einer solchen Entflechtung, aber auch Ja zu ganz klaren Übergangsbestimmungen und zu der Klagemöglichkeit. Wir stärken damit die Stellung der Kantone. Die Kantone haben es nun in der Hand, hier Farbe zu bekennen und jetzt nicht einfach zuzuwarten, bis sie dazu verknurrt werden, sondern aktiv zu zeigen, dass sie wirklich willens sind, die hier vorgegebenen Mittel einzusetzen und die hier übertragenen Aufgaben zu übernehmen, dass sie bereit sind, die Anstrengungen für die Stellung der Behinderten, für ihre Förderung und für ihr Wohlsein nicht einfach aufzuschieben, sondern - zusammen mit ihren Parlamenten - aktiv weiterzugestalten.
Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und in Artikel 112b Absatz 3 dem Eventualantrag der Minderheit II (Gross Jost) zuzustimmen.