Lexipedia

Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-19

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-19

Wortprotokoll

Ich habe schon am Anfang, beim Verfassungsartikel, gesagt, dass wir eine "marge de manoeuvre" brauchen. Deshalb danke ich Herrn Leutenegger Hajo, dass er seinen Antrag zurückgezogen hat. Wir brauchen eine "marge de manoeuvre", weil wir beim Einstieg noch nicht genau wissen, wie ausgewogen die Zahlungen der Kantone und des Bundes sein werden. Deshalb brauchen wir das, und nachher müssen wir alle vier Jahre eine Wirkungsbilanz machen. Sie werden aufgrund der Wirkungsbilanz entscheiden, wie Sie die Gewichte neu setzen wollen, und das können Sie eben nur mit einer gewissen Marge. In der Zwischenzeit, während der vier Jahre, kann der Bundesrat das nach objektiven Kriterien, die hier festgelegt sind, anpassen.

Jetzt stehe ich aber zur Aussage, die ich gemacht habe und die Herr Müller Erich zitiert hat: Mir ist es sehr wichtig, dass wir in der Verfassung einen möglichst breiten Handlungsspielraum haben, weil wir sonst, wenn wir sehen würden, dass wir nicht durchkämen, die Verfassung ändern müssten, und das wäre natürlich sehr viel schwieriger. Das heisst: Es ist vertretbar zu sagen, dass wir hier eine etwas engere Marge haben und einmal schauen, wie wir damit über die Runden kommen.

Ich persönlich würde aber trotzdem eine Differenz begrüssen, weil diese Marge von nur wenigen Prozenten, wie ich Ihnen gesagt habe - ich habe sie in Franken ausgedrückt: etwas über 100 Millionen -, doch nicht so sehr gross ist. Ich sehe und stehe dazu, dass ich dann in der zweiten Lesung im Ständerat durchaus auch einen Kompromiss vertreten würde, auch zum Schutz der etwas reicheren Kantone.

Also: Obwohl es möglich ist, in beiden Gefässen, in Verfassung und Gesetz, unterschiedlich zu legiferieren, würde ich persönlich hier eine Differenz begrüssen und damit auch dem Antrag der Mehrheit zustimmen.