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Kurrus Paul · Nationalrat · 2000-06-21

Kurrus Paul · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-21

Wortprotokoll

Die Stossrichtung der Volksinitiative "Stassen für alle", nämlich die Steigerung der Verkehrssicherheit und der Wohnqualität, ist zu begrüssen. Allerdings schiesst sie über das Ziel hinaus, weil sie zu wenig Rücksicht auf Ausbaugrad und Erscheinungsbild der Strassen nimmt. Die Initiative ist daher kein taugliches Mittel, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Im Namen der FDP-Fraktion empfehle ich Ihnen deshalb, die Initiative abzulehnen.

In den letzten dreissig Jahren durften wir beim Unfallgeschehen insgesamt eine günstige Entwicklung feststellen. Obwohl sich der Motorfahrzeugbestand im erwähnten Zeitraum mehr als verdoppelt hat, nahm die Zahl der Verletzten um 25 Prozent und die Zahl der tödlich verunglückten Menschen sogar um 65 Prozent ab. Aber - hier stimme ich mit den Initiantinnen und Initianten voll überein - über 200 Tote und fast 17 000 Verletzte auf unseren Innerortsstrassen pro Jahr sind eindeutig zu viel.

Herr Aeschbacher, diese Tatsache wird nicht einfach so gelassen hingenommen, wie Sie es ausgedrückt haben. Im Gegensatz zu den Initiantinnen und Initianten glauben wir aber nicht, dass die flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerorts dazu geeignet ist, die Verkehrssicherheit und die Wohnqualität ohne Inkaufnahme grosser Nachteile zu verbessern.

Wo liegen denn die Schwächen der Initiative?

1. Die Geschwindigkeit ist bei den Unfallursachen nur ein Element. Es ist richtig, dass die Geschwindigkeit statistisch ein Element in Bezug auf die Anzahl der Unfälle und Toten ist. Wenn wir aber die Geschwindigkeit als einzige Ursache betrachten würden, gäbe es nichts anderes, als "Geschwindigkeit null" einzuführen. Wir müssen daher auch andere Massnahmen als die Senkung der Tempolimiten ergreifen.

2. Die Akzeptanz fehlt. Es ist eine Illusion zu glauben, dass sich die Durchschnittsgeschwindigkeit allein durch Signalisation reduzieren liesse. Wie die Messungen im In- und Ausland zeigen, lässt sich mit Signalisation allein nur eine Temporeduktion von 2 bis 4 km/h erreichen. Dieser Erkenntnis kommt besondere Bedeutung zu, betreffen doch Zonengeschwindigkeiten in erster Linie Quartierbewohner, die mehrheitlich mit dieser Zonengeschwindigkeit einverstanden sind. Offensichtlich besteht hier eine grosse Diskrepanz zwischen Einstellung und Verhalten.

3. Die Kosten sind unverhältnismässig hoch. Auf die Schweiz hochgerechnet ist mit Kosten von rund 2 Milliarden Franken zu rechnen. Angesichts der hohen Verschuldung bleibt die Frage der Finanzierung dieser Kosten ungelöst.

4. Die Ausnahmen bleiben eine Illusion. Die in der Initiative vorgeschlagenen Ausnahmen von Tempo 30 entpuppen sich bei näherer Betrachtung grösstenteils als Illusion, weil der Initiativtext Ausnahmen nur dort zulässt, wo dies die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmenden und der Schutz der Anwohnerschaft namentlich vor Lärm zulassen. Da aber vor allem an Hauptverkehrsachsen die Lärmgrenze erreicht oder sogar überschritten wird, wären Ausnahmen weitgehend unmöglich.

5. Der öffentliche Verkehr wird behindert. Da auch die Busse des öffentlichen Verkehrs sich an Tempo 30 halten müssen, würden sich die Fahrzeiten erheblich verlängern. Um die gleichen Frequenzen halten zu können, müssten mehr Fahrzeuge eingesetzt werden, was wiederum zu höheren Kosten und damit zu höheren Preisen und - neben der Verlängerung der Fahrzeit - zu einer weiteren Attraktivitätsverminderung des öffentlichen Verkehrs führen würde.

6. Es ist kein verfassungswürdiges Thema. Bereits heute verfügen die kantonalen und kommunalen Behörden in Abweichung zu bundesrätlich verordneten Tempolimiten Verkehrsberuhigungsmassnahmen. Damit können sie unter Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung den Anliegen der Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes und des Wohlbefindens optimal Rechnung tragen. Bei einer Annahme der Initiative wäre dies nicht mehr möglich.

7. Wir würden europäisch gesehen im Alleingang handeln. In keinem anderen europäischen Land gilt landesweit generell Tempo 30 innerorts. Die Initiative verlangt also einen neuen und unnötigen schweizerischen Alleingang.

Angesichts dieser zahlreichen Schwächen ist der vom Bundesrat vorgeschlagene Weg, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den in der Initiative vorgesehenen Massnahmen vorzuziehen. Mit den Massnahmen des Bundesrates - um auf Ihre Frage zu antworten, Frau Hollenstein - werden wir auf unserem Weg zu einem sicheren Strassenverkehr schneller vorwärts kommen als mit den Massnahmen, die in der Initiative vorgeschlagen werden.

Ich bitte Sie deshalb, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.