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Marti Werner · Nationalrat · 2003-06-19

Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-19

Wortprotokoll

Namens der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen, den Antrag der Minderheit I (Walker Felix) abzulehnen und der Minderheit II (Fässler) zuzustimmen, ebenso, den Antrag der Mehrheit der Kommission abzulehnen.

Ich denke, hier, bei der Wettbewerbsfähigkeit, müssen wir schon noch zwei Fragen stellen. Steuern, Herr Müller, müssen meines Erachtens zwei Dinge erfüllen: Erstens einmal müssen Steuern gerecht sein, und zweitens sollten sie nur so hoch sein, als sie eben sein müssen, um die staatlichen Aufgaben abzudecken.

Wenn Sie nun die erste Voraussetzung nehmen, dann muss ich Sie schon fragen: Sind Steuern gerecht, wenn man derart grosse Unterschiede hat, wie wir das hier in der Schweiz haben? Ist es gerecht, dass jemand im Kanton Jura das Dreifache von jemandem im Kanton Schwyz bezahlen muss, und zwar für eine Leistung, die vermutlich sogar noch schlechter ist als diejenige, die er im Kanton Schwyz bekommt? Das ist nicht gerecht, deshalb ist es inhaltlich auch nicht gerechtfertigt, dass man den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen zum allein selig machenden Verfassungsprinzip erhebt.

Ich möchte auch dem Mythos entgegentreten, dass der Wohlstand der Schweiz auf diesen Steuerwettbewerb der Kantone zurückzuführen ist. Das ist beim besten Willen mitnichten so; das hat andere Ursachen. Hingegen ist dieser gravierende Steuerwettbewerb, den wir in der Schweiz haben, eine grosse Gefahr für unsere Schweiz, Herr Zuppiger - Sie von der SVP stehen ja immer für die Schweiz ein -, nämlich dadurch, dass die Kohärenz in unserem Lande zu zerfallen droht, wenn wir derart grosse und permanent wachsende Unterschiede haben.

Zweitens: Formell betrachtet muss man, wenn man diese Litera e im Zusammenhang mit dem ganzen Artikel sieht, doch auch Widersprüche feststellen. Einerseits soll dieser Finanzausgleich die Unterschiede zwischen den Kantonen ausgleichen. Auf der anderen Seite soll er das Mittel dafür geben, dass diese Unterschiede gerade wieder grösser sind. Wenn man diese Litera e an und für sich im Sinne von Litera a auslegt und definiert, müsste die Wettbewerbsfähigkeit eben gerade dadurch hergestellt werden, dass hier alle Kantone mit gleicher Kraft mitspielen können. Das heisst, man müsste Grenzen des Wettbewerbs machen. Man müsste beispielsweise die mobilen Steuerzahler in der Schweiz einheitlich besteuern, damit effektiv diejenigen, die ihren Wohnsitz nicht ändern können, im Zusammenhang mit dem Steuerwettbewerb, der hier postuliert wird, von der effizienteren Leistung der Kantone profitieren könnten. Aber gerade das will man natürlich nicht, und deshalb steht dieser Buchstabe in völligem Widerspruch zum gesamten Kontext von Artikel 135.

Wir ersuchen Sie deshalb, diese Bestimmung in Litera e entsprechend zu streichen.

Was Herr Walker mit seiner Minderheit I will, indem er den Steuerwettbewerb sogar auf das Niveau der Kantone reduzieren will, ist an und für sich nichts anderes als die Propagierung des Kannibalismus innerhalb der Kantone auf Verfassungsstufe, und das kann doch nicht die Meinung dieses Rates sein.