Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-19
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-19
Wortprotokoll
Wenn man der Debatte folgt, könnte man meinen, es sei eine rein weltanschauliche Auseinandersetzung. Das ist sie gewiss auch in gewisser Weise. Aber für uns ist es wirklich eine ökonomische Frage. Ich wäre der Letzte, der nicht für eine solche Harmonisierung einstehen würde, wenn ich überzeugt wäre, dass das nicht zu Fehlanreizen führen würde, die letztlich alle bezahlen würden. Denn es ist in der Tat so, dass unser Volk die grossen Unterschiede immer weniger versteht; wir wissen das auch von Umfragen.
Jetzt muss man aber sehen, dass in einem föderalistischen Staat die Belastungsunterschiede, die Ausgabenunterschiede und die Steuerunterschiede nicht nur Unterschiede in den natürlichen Ressourcen widerspiegeln - die wollen wir ja ausgleichen -, sondern auch Präferenzen. Eine Studie eines meiner Ökonomen hat ergeben, dass ein beachtlicher Teil der Unterschiede in der Schweiz letztlich auf unterschiedliche politische Präferenzen und auf ein unterschiedliches Staatsbild mit zurückzuführen ist.
Nun ist es aber doch auch so, dass nicht jeder Kanton für die Bereitstellung eines Mindestangebotes an staatlichen Gütern über gleich viele Ressourcen verfügt. Deshalb müssen ressourcenschwache Kantone ihr Substrat sehr viel stärker besteuern als andere. Wie gesagt, diese Unterschiede haben ein Mass erreicht, das zunehmend als stossend empfunden wird.
Nun gibt es, glaube ich, schon sehr viel empirisches Material, das belegt, dass der Steuerwettbewerb den effizienten Einsatz der Ressourcen fördert. Bei einer Einschränkung der Steuerautonomie würden insbesondere ressourcenstarke Kantone mit einer tiefen Steuerbelastung jeden Anreiz verlieren, mit ihren Mitteln sparsam umzugehen, weil sie davon ausgehen müssten, dass man ihnen Mittel wegnehmen würde. Umgekehrt hätten die schwachen Kantone keinen Anreiz mehr, sagen wir, durch eigene Anstrengungen ihr Ressourcenpotenzial signifikant zu verbessern. Damit würde die Einschränkung des Steuerwettbewerbs auch den Standortwettbewerb nicht unbedingt eindämmen, sondern auf andere Standortfaktoren verlagern. Das ist immer so in der Wirtschaft. Es ist wie ein Brunnen, bei dem überall Wasser rausläuft; wenn Sie ein Loch zuhalten, spritzt es beim anderen umso mehr hinaus und umgekehrt.
Die These, wonach der Steuerwettbewerb, der so genannt ruinöse Steuerwettbewerb, zu einer Unterversorgung mit staatlichen Leistungen und einem Sozialabbau führt, kann auch empirisch nicht untermauert werden - Sie können ja in allen Staaten nachweisen, dass die Staats- und Sozialquoten trotz Steuerwettbewerb angestiegen sind -; im Gegenteil: Der Steuerwettbewerb fördert die Innovation und schafft Anreize, bei möglichst tiefen Steuern möglichst gute staatliche Leistungen anzubieten. Das ist aus unserer Sicht ganz klar auch eines der Geheimnisse des Erfolges unseres Landes. Wir haben im europäischen und noch viel mehr im interkontinentalen Vergleich eine grosse Qualität der Staatsleistung bei einem relativ moderaten Preis.
Die Befürworter einer materiellen Steuerharmonisierung gehen von der zu restriktiven Annahme aus, eine hohe Steuerbelastung sei immer gleichbedeutend mit fehlenden Ressourcen. Wenn Sie jetzt die Steuersätze harmonisieren, schaffen Sie neue Ungleichheiten. Einzelne Kantone hätten einen Überfluss an Mitteln, andere müssten ein rigoroses Sparprogramm durchführen. Deshalb müsste das neue Ausgleichssystem durch zusätzliche, von der Steuerbelastung abhängige Transfers ergänzt werden, und das hätte ganz gravierende Fehlanreize zur Folge. Letztlich ist eine materielle Steuerharmonisierung nur mit Hilfe eines Steuerverbundes realisierbar - ich habe beim Eintreten den Artikel von Helmut Schmidt zitiert, ich glaube, die Deutschen sind diesen Weg gegangen -, und das wäre das faktische Ende eines so ausgeprägten Föderalismus, wie wir ihn kennen. Abgesehen davon - politisch wäre das Projekt mit diesem Antrag natürlich zum Scheitern verurteilt, aber das ist für mich nicht das Hauptkriterium. Es ist natürlich auch ein Kriterium, aber mir geht es vor allem um die Sachargumente.
Jetzt wird mir Herr Strahm zu Recht sagen: Ja gut, aber wir machen ja eine Bandbreite, wir wollen ja nicht einen Einheitstarif. Nun muss man sehen, dass auch mit einem Bandbreitenmodell den Kantonen im Fiskalbereich der wichtigste und alles entscheidende Gestaltungsspielraum entzogen wird, nämlich die autonome Festlegung der Steuertarife. Sowohl die Einkommens- als auch die Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuer müssen einen Einheitstarif erhalten; sonst können Sie die Abweichungen von der Bandbreite nicht messen. Das bedeutet zum Beispiel bei der Einkommenssteuer, dass bei der Tarifgestaltung die unterschiedliche Einkommensverteilung von Kanton zu Kanton nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Zudem setzt auch das Bandbreitenmodell ganz klar falsche Anreize. Es ist ein Kostentreiber; Niedrigsteuerkantone wie Zug, Schwyz oder Nidwalden, welche Steuern erhöhen müssten, würden versuchen, die Ausgaben zu erhöhen, um die Abschöpfung zu vermeiden. Dasselbe würden die Hochsteuerkantone tun, damit sie möglichst viele Beiträge bekämen. Und weil natürlich bei den Niedrigsteuerkantonen nicht genug abgeschöpft werden könnte, wäre ein höherer Ausgleichsbedarf durch den Bund zu decken. Deshalb wären auf allen Ebenen die Weichen auf Fehlanreiz gestellt.
Es ist klar, dass man nun sagen kann: Ja gut, wir wollen diese Tendenz zur Ausgabensteigerung mildern. Aber dann müssen Sie in letzter Konsequenz ein Kontrollorgan des Bundes bestellen, welches das Ausgabengebaren der Kantone überwacht. Dann kommen Sie in ein "Teufelsgeflecht" hinein, das mit dem Föderalismus so nicht mehr vereinbar ist. Deshalb meine ich, es gebe sehr viele objektive Gründe, die dafür sprechen, dass man das nicht tut.
Ich sage noch etwas zu den Unterschieden: Ich hätte es auch lieber, wenn dank unserem Modell die Unterschiede noch stärker eingedämmt werden könnten. Aber ich bin nicht sicher, ob es nicht Kantone gibt, die sich sagen würden: Wenn wir nun höhere Ausgleichsmittel bekommen, senken wir die Steuern nicht, denn wir wollen lieber eine zusätzliche Leistung zugunsten unserer Bürgerinnen und Bürger erbringen. Wenn das Volk im Kanton das will, dann wird daraus kein Harmonisierungseffekt entstehen, sondern es werden in diesem Kanton mehr Staatsleistungen erbracht. Das ist nun im Föderalismus auch wieder nicht verboten; der Föderalismus lebt ja gerade davon, dass die Gliedstaaten ihre politischen Präferenzen möglichst gut umsetzen können.
Aus diesem Grund möchte ich Sie ersuchen, diesen Antrag, der ja durchaus seriös ausgearbeitet und bis hinten durchdacht ist, aber leider doch Fehlanreize auslösen würde, abzulehnen.