Fässler Hildegard · Nationalrat · 2003-06-19
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen, die Frage der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit nicht in die Verfassung aufzunehmen. Der Bundesrat hat nichts Derartiges vorgesehen - wie ich meine zu Recht! Es kann doch nicht sein, dass auf der einen Seite die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Kantone sogar in die Verfassung geschrieben werden soll, wenn wir auf der anderen Seite ein Projekt haben, das den nationalen Zusammenhang fördern soll und sich auf die Fahne geschrieben hat, auch gewisse Disparitäten verschwinden zu lassen. Der Ständerat und die Minderheit I (Walker Felix) wollen sogar noch festschreiben, dass diese Wettbewerbsfähigkeit nicht nur unter den Kantonen, sondern auch international erhalten werden soll. Ich weiss schon, dass die Kantone auch ein bisschen Aussenpolitik machen dürfen - das haben wir ja festgelegt. Aber was soll das jetzt hier, dass die Kantone auch noch im internationalen Verhältnis ihre steuerliche Wettbewerbsfähigkeit erhalten können sollen, und das durch die Verfassung garantiert? Das geht nun wirklich zu weit! Entweder Sie wollen hier ein Kohäsionsprojekt verabschieden, oder Sie wollen hier das Gegenteil tun, nämlich weiterhin das Hohelied des Steuerwettbewerbs singen. Herr Bundesrat Villiger hat vorhin gesagt, wofür es keine Studien gibt, er hat aber nicht gesagt, dass es auch keine Studien gibt, die belegen, dass der Steuerwettbewerb tiefere Steuern verursacht. [PAGE 1178]
Eine Frage an die Urheber dieser übertriebenen Formulierung in der Verfassung: Wie wollen Sie das denn umsetzen? Wie wollen Sie umsetzen, dass z. B. der Kanton St. Gallen im internationalen Verhältnis eine steuerliche Wettbewerbsfähigkeit erhält? Immerhin ist es in meinem Kanton so, dass noch das Volk sagt, wie hoch die Steuern sind. Das sagt weder der Bund, der die Wettbewerbsfähigkeit garantieren müsste, noch sonst irgendwer, sondern man kann, wenn man will, jedes Mal eine Volksabstimmung über die Höhe der Besteuerung abhalten. Ich weiss also nicht, wie das ganz konkret aussehen soll. Das ist der wichtige zweite Punkt. Der erste Punkt ist aber, dass so etwas meiner Ansicht nach nicht verfassungswürdig ist, wenn es nicht sogar schon verfassungswidrig ist! Der zweite Punkt besteht wirklich darin, dass mir die Umsetzung völlig unklar ist. Ich habe in den ganzen Diskussionen nie jemanden gehört, der mir erklärt hat, wie man von Bundesseite dafür garantieren will.
Bitte streichen Sie also diesen Buchstaben e, stimmen Sie der Minderheit II zu - und auf gar keinen Fall der Minderheit I, die auch noch den internationalen Wettbewerb mit einschliessen will.