Vollmer Peter · Nationalrat · 2000-06-21
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-21
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion unterstützt dieses Volksbegehren. Die Diskussionen in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen haben deutlich gemacht - das ist auch in den Voten der Kommissionssprecher zum Ausdruck gekommen -, dass man sich bei derartigen Volksbegehren schnell einmal in technischen Details verliert: Wann und wie sind Ausnahmen möglich, ist das besser oder schlechter? Ich glaube, die Diskussion über diese technischen Details verstellt hier den Blick auf das Grundsätzliche. Wenn wir als SP-Fraktion dieses Volksbegehren unterstützen, dann unterstützen wir vor allem die Zielsetzung der Initiative, die Zielsetzung nämlich, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Es ist offensichtlich - das zeigen alle Unfallstatistiken deutlich -, wie eng der Zusammenhang zwischen Unfällen und Tempo ist. Es ist eine Frage der Güterabwägung, was man höher gewichtet. Wir kommen eindeutig zum Schluss: Wenn es mit einer Temporeduktion innerorts möglich ist, die Unfallzahlen zu senken und zu verhindern, dass es Verkehrstote und -verletzte gibt, dann müssen wir uns hinter diese Initiative stellen.
Es wird vielen von Ihnen auch so gehen wie mir; ich sage das auch als Vater von Kindern, der oft unruhig und besorgt ist, wenn die Kinder im Strassenverkehr unterwegs sind. Denn wir sind immer wieder mit Unfällen konfrontiert, und wir wissen, dass gerade innerorts Kinder und ältere Menschen anteilmässig überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt werden. Wenn wir uns die Unfallzahlen vor Augen führen, stellen wir fest, dass wir in diesem Land immer noch gegen 600 Verkehrstote jährlich haben, dass wir über 200 Verkehrstote innerorts haben, dass wir über 16 000 Verletzte innerorts haben und dass ein grosser Teil dieser Toten und Verletzten Kinder und ältere Menschen sind. Das muss uns zum Handeln anregen, das muss uns zum Handeln zwingen. Diese Initiative ist eine Möglichkeit, hier ganz klar ein Zeichen zu setzen.
Es ist zuzugeben - das wurde auch von den Sprechern der Kommission korrekt wiedergegeben -, dass die Unfallzahlen zurückgegangen sind. Ich meine aber, das sei kein Argument, um auf dem Weg der Unfallverhütung nicht weiterzugehen. Tempobeschränkungen sind ganz klar und deutlich ein Mittel, um auf diesem Weg weiterzukommen. Das sagen Ihnen alle Fachleute, und zwar nicht nur politisch entsprechend gefärbte, falls Sie dem Argument so entgegentreten möchten.
Diese Initiative ist auch eine Verkehrsinitiative, bei der man sagen kann, dass die oft gehörten Einwände gegen solche Volksbegehren - die es in unserem Land ja schwer haben - alle nicht zutreffen. Ich denke dabei an die Einwände, dass man damit bestimmte einzelne Verkehrsträger diskriminiere, dass man damit die freie Wahl der Verkehrsmittel oder die Mobilität der verschiedenen Verkehrsteilnehmer einschränken wolle. All dies trifft bei dieser Volksinitiative, bei diesem Begehren, mittels Temporeduktion die Verkehrssicherheit zu erhöhen, nicht zu. Ich frage Sie: Was wollen wir noch mehr?
Ich gebe zu, dass der Bundesrat mit seinem Programm auf diesem Weg schon einen sehr grossen Beitrag geleistet hat. Es ist auch richtig, dass wir heute bereits gute rechtliche Möglichkeiten haben, von Bundesseite aus zugunsten der Kantone und Gemeinden hier selber tätig zu werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Umsetzung dieser rechtlichen Möglichkeiten, die die Bundespolitik den Kantonen und den Gemeinden gibt, vollkommen ungenügend ist. Die Umsetzung scheitert nicht zuletzt auch an den Finanzen in den [PAGE 781] Kantonen und in den Gemeinden. Es ist deshalb wichtig, dass wir auf Bundesebene einen klaren Rahmen vorgeben und ein klares Signal setzen, in welche Richtung es gehen muss, wenn uns die Menschenleben und die Verkehrssicherheit ein Anliegen sind.
Ich habe in den Diskussionen, auch in der Kommission, festgestellt, dass man den öffentlichen Verkehr bemüht, wenn den eingefleischten Individualverkehrsbefürworter die Argumente gegenüber dieser Initiative offensichtlich ausgehen. Man versucht dann zu sagen, dass diese Initiative für den öffentlichen Verkehr schädlich und deshalb einer von uns angestrebten Verkehrspolitik nicht unbedingt förderlich sei.
Viele Erfahrungen und auch meine Umfragen haben mir deutlich gemacht, dass das Argument des öffentlichen Verkehrs sicher nicht gegen diese Initiative ins Feld geführt werden kann:
1. Es gibt mit dieser Initiative - das wurde von den Sprechern korrekt dargelegt - die Möglichkeit der Ausnahme auf den Hauptstrassen und den Durchgangsstrassen. Hier kann man die Verkehrsgeschwindigkeit erhöhen, wenn es die Verkehrssicherheit erlaubt und wenn es aus Sicht der Umweltbelastung und des Lärmes zulässig ist.
2. Ein kontinuierlicher Verkehrsfluss ist für den öffentlichen Verkehr innerorts viel wichtiger als ein hohes Tempo, weil sich der öffentliche Verkehr immer wieder ein- und ausfädeln muss. Er kommt bei einem guten Verkehrsfluss mit geringer Geschwindigkeit besser voran als bei hoher Geschwindigkeit, bei der er sich nicht mehr integrieren kann. Natürlich kann es im Einzelfall auch Friktionen geben, aber gesamthaft gesehen wäre es verfehlt, mit diesem Argument gegen diese Initiative anzutreten.
Diese Überlegungen sind für uns ganz wichtig. Deshalb hat sich die SP-Fraktion klar zur Initiative bekannt. Denn uns ist es wichtig, einen Beitrag zur grösseren Verkehrssicherheit leisten zu können, im Interesse der Menschen. Auch wir streben effektiv diese "Vision Zero" an. Es muss unser Ziel sein, mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit, mit der Temporeduktion, das grosse Leid, das durch die Unfälle im Verkehr ausgelöst wird, zu reduzieren. Hier haben wir eine Möglichkeit, dies zu tun, ohne in einen verkehrspolitischen, ideologischen Grabenkrieg zu geraten. Denn mit dieser Initiative schränken wir die Mobilität nicht ein und beeinflussen auch die freie Wahl des Verkehrsmittels nicht.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, ein Zeichen zugunsten der Menschen, zugunsten von mehr Verkehrssicherheit zu setzen: Empfehlen Sie diese Initiative zur Annahme!