David Eugen · Ständerat · 2003-06-02
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-02
Wortprotokoll
Ich möchte eine Frage nachschieben, nämlich gerade zur Zukunft, zu diesem Begriff "und dergleichen". So wie ich es verstanden habe, hat der Bundesrat im Dezember letzten Jahres mit der EU eigentlich einmal vereinbart oder vorgesehen, dieselbe Formel aufzunehmen. Ich habe auch die Bedenken, die von Herrn Studer geäussert worden sind, dies jetzt so weiterzutreiben. Denn der Mangel, der - neben dem, was gesagt wurde - darin steckt, ist auch ein rechtsstaatlicher für den betroffenen Bürger. Überhaupt niemand weiss, was für Tatbestände gemeint sind. Es gehört zu den wichtigsten Punkten in einem Staat, dass derjenige, der bestraft werden soll oder vor ein Strafgericht gezogen werden soll - vor allem auch dann, wenn es um ein ausländisches geht -, weiss, welches denn die Tatbestände sind, und nicht mit einer Formel abgespiesen wird, unter die x-welche Dinge, die auch noch von dritter Seite definiert werden, fallen können. Diese Formulierung verletzt letztlich den Grundsatz: keine Strafe ohne Gesetz. Das ist ein fundamentaler Grundsatz des Strafrechtes, um den es hier geht. Ich finde, der Bundesrat sollte diesem Gesichtspunkt in der weiteren Entwicklung dieser Angelegenheit in hohem Masse Rechnung tragen. Es ist doch eine sonderbare Geschichte, wenn die Verwaltung 14 Fälle generiert, Musterfälle, was strafbar oder was Rechtshilfetatbestand - d. h. strafbar - sein könnte. Das ist doch Sache des Gesetzes und des Gesetzgebers. Wir begeben uns hier aus bestimmten politischen Gründen auf einen Pfad, den ich nicht gutheissen kann.