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Lang Josef · Nationalrat · 2004-03-09

Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2004-03-09

Wortprotokoll

Es geht in dieser Diskussion um zwei wesentliche Fragen, um die Definition - auf Deutsch: um die Abgrenzung - von Exekutiv- und Legislativkompetenzen und zudem um das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit, unter anderem der Freiheit des Parlamentes. Artikel 166 Absatz 1 der Bundesverfassung hält unter anderem fest: "Die Bundesversammlung beteiligt sich an der Gestaltung der Aussenpolitik ...." Gestaltung ist ein starkes und vor allem aktives Wort.

Das Operative Working Arrangement betrifft inhaltlich sensible Fragen wie die Bürgerinnen- und Bürgerrechte, aber auch das Verhältnis zwischen einer Grossmacht und einem Kleinstaat. Wenn das Parlament bei einem derart brisanten Fragenkomplex kein Mitspracherecht hat, dann wird der verfassungsmässige Anspruch auf Mitgestaltung zu Makulatur. Selbst wer eine solche materielle Einschätzung des Operative Working Arrangement nicht teilt und sich deswegen auf Artikel 7a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes beruft - "Ebenfalls selbstständig abschliessen kann er (der Bundesrat) völkerrechtliche Verträge von beschränkter Tragweite" -, muss eingestehen, dass der Terminus "beschränkte Tragweite" im Zweifelsfall zugunsten des Parlamentes auszulegen ist. Dies gilt umso mehr, als die Sicherheitslogik die Tendenz hat, die Exekutive auf Kosten der Legislative zu stärken.

Vergessen wir nicht das politische Klima, in dem dieses Arrangement im September 2002 zwischen den USA und der Schweiz geschlossen worden ist. In der Demokratiegeschichte gehört die Frage der Parlamentskompetenzen zu [PAGE 207] den ersten grossen Freiheitsfragen. Benjamin Franklin hat einmal sinngemäss gesagt, wer Freiheit im Namen der Sicherheit abbaue, verdiene weder Freiheit noch Sicherheit.

Unterstützen Sie im Interesse der parlamentarischen Gestaltungsfreiheit die Motion der Aussenpolitischen Kommission und die Motion der Minderheit Banga.