Bührer Gerold · Nationalrat · 2004-03-09
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-09
Wortprotokoll
Ich spreche nur zum umstrittenen Punkt der Minderheit Banga. Kollege Banga, es ist mir klar, es geht um das Verfahren. Es geht also um die Frage, ob bei diesen zur Diskussion anstehenden Memoranden das Parlament mitentscheiden soll oder ob wir das in der Kompetenz des Bundesrates belassen sollen.
Es ist wichtig, dass wir den Grundsatz voranstellen und das nicht an diesem Beispiel zur Frage hochstilisieren - wie das zum Teil von Kollege Banga gemacht wurde -, ob wir das Mitentscheidungsrecht des Parlamentes ernst nehmen oder nicht. Ich glaube, auch für die FDP-Fraktion ist klar, dass wir [PAGE 208] die Auswirkungen von internationalen Verträgen auf das nationale Recht und die Auswirkungen von internationalen Verträgen auch auf unsere aussenpolitische Stellung sehr ernst nehmen und uns im Zweifelsfalle im Sinne von Artikel 166 der Bundesverfassung für die parlamentarische Mitbestimmung aussprechen. In diesem vorliegenden Fall haben wir in der Güterabwägung eine klare Meinung, wie es sich damit verhält. Aufgrund der rechtlichen Grundlagen - und da haben wir ja auch die entsprechenden Erläuterungen erhalten - scheint es uns klar, dass das der Kompetenz des Bundesrates obliegt.
In Artikel 47bisb des Geschäftsverkehrsgesetzes, aber auch im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz werden die Kriterien definiert, nach denen solche Staatsverträge durch den Bundesrat abgeschlossen werden können: Sie haben eine beschränkte Tragweite, sie bewegen sich primär im technisch-administrativen Bereich oder sind beispielsweise auch kündbar und haben keine signifikanten finanziellen oder personellen Auswirkungen. Ich verstehe, Kollege Gysin, dass man persönlich Sympathie oder Antipathie gegenüber gewissen Ländern haben kann, die hier involviert sind. Nur: Wenn wir die grundsätzliche Frage beurteilen müssen, ob wir das aus der Kompetenz des Bundesrates nehmen sollen oder nicht, dürfen wir uns nicht von solchen Sympathien oder Antipathien leiten lassen. Sonst werden wir in dem, was wir hier beschliessen, willkürlich. Wir haben eine klare Rechtsordnung, und wir müssen eine konsistente Praxis pflegen. Sonst wäre unser Verhalten gerade mit Bezug auf Artikel 166 der Bundesverfassung hinsichtlich Gestaltungsrecht in der Aussenpolitik problematisch.
Wir sind klar zur Meinung gelangt, dass diese Memoranden, dass diese Abkommen nichts mit zentralen Grundsatzfragen der Gestaltung der Aussenpolitik zu tun haben. Wir pochen selbstverständlich darauf, dass wir in der zuständigen Kommission vom Bundesrat informiert werden, und wir pochen selbstverständlich auf die Mitgestaltungsmöglichkeiten des Parlamentes.
Ich glaube zum Schluss, wir sollten uns auch nicht dahin gehend überschätzen, Kollege Banga, dass wir als Parlament auf der Ebene der technisch-administrativen Belange eine angemessene Kompetenz hätten. Wir sind der Meinung, dass der Bundesrat in solchen Belangen eine Handlungsfähigkeit haben muss. Er muss Handlungsspielräume haben, um hier in technisch-administrativen Bereichen zügig entscheiden zu können.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen namens der FDP-Fraktion, die Minderheit Banga abzulehnen.