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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2004-03-10

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-10

Wortprotokoll

Die Ausgangslage ist relativ einfach. Die Schweiz befindet sich nicht im Ausnahmezustand, sie befindet sich auch nicht im Krieg. Wir haben nur den Vorgang, dass wir uns in einer Abstimmungskampagne über eine relativ wichtige Vorlage befinden. Die Befürworter der Vorlage des Steuerpaketes sehen ihre Chancen schwinden, weil das Paket offensichtliche Mängel hat. Auch das ist kein aussergewöhnlicher Vorgang in einem demokratischen Staat.

Diese gewöhnliche Situation rechtfertigt kein ausserordentliches, kein beschleunigtes, kein dringliches parlamentarisches Verfahren für die Anpassung des Steuerpaketes. Das Einhalten der ordentlichen Regeln, die wir uns hier gegeben haben, ist eine der Stärken des Rechtsstaates. Dieses Einhalten der Regeln bewahrt uns nämlich vor überstürzten Entscheiden, und es bewahrt uns auch vor Fehlern. Die Gefahr, Fehler zu begehen, ist gerade bei diesem Paket ausserordentlich gross. Das haben wir schon in den letzten Monaten gesehen. Es bringt nichts, jetzt in einem überstürzten Verfahren Fehler eines Paketes wieder mit neuen Fehlern korrigieren zu wollen.

Ich möchte Sie doch kurz daran erinnern, wie unser ordentliches, normales Verfahren läuft. Es gibt zuerst eine Vernehmlassung, es gibt eine Botschaft des Bundesrates, es gibt die Beratung in der Kommission des Erstrates, es gibt die Beratung im Erstrat, dann gibt es die Beratung in der Kommission des Zweitrates, die Beratung im Zweitrat, ein Differenzbereinigungsverfahren und dann eine Schlussabstimmung. Dieses Verfahren braucht seine Zeit. Es braucht ein paar Sessionen, um dieses ordentliche Verfahren durchzuführen. Die Kommissionen werden vom Büro immer wieder darauf hingewiesen: Die Vorlage muss drei Wochen vor Beginn der Session von der Kommission fertig beraten sein. Und nun, was machen wir hier im vorliegenden Fall? Es ist ja unglaublich, wenn man das normale Verfahren mit dem vergleicht, was heute abläuft. Es wird eine Botschaft übers Wochenende zwischen der ersten und zweiten Sessionswoche ausgearbeitet. Es gibt kein Vernehmlassungsverfahren, sondern eine Schnell-schnell-Konsultation irgendwann über Mittag.

Es soll - in beiden Räten, in beiden Kommissionen - innerhalb von etwa acht Tagen die ganze Vorlage beraten werden. Und es geht nicht um nichts. Es geht nicht um eine Bagatelle. Es geht um ein paar hundert Millionen Franken, die so oder anders verteilt werden. Wenn Sie sonst immer alles sehr genau nehmen wollen, überall alles immer genau abklären wollen und hier, weil Sie Probleme haben mit Ihrer Abstimmungskampagne, das Hauruck-Verfahren wählen, dann muss ich Ihnen sagen: Das ist unseriös!

Und es kommt etwas anderes hinzu: Nicht nur die parlamentarischen Verfahren werden flagrant verletzt, sondern auch das Verfahren vor der Volksabstimmung. Wir haben eine [PAGE 238] fixfertige Vorlage. Das Bundesbüchlein soll nächstens verschickt werden. Und innerhalb dieses Verfahrens soll das Paket, das beschlossen worden ist, wieder abgeändert werden, und zwar in einer Art, die im Bundesbüchlein nicht einmal mehr dargestellt werden kann! Das geht nicht, und das Volk wird das noch weniger akzeptieren als das ohnehin schon verunglückte Steuerpaket.

Ich bitte Sie also dringend, im Namen der SP-Fraktion, aber auch im Namen aller, denen ein ordentliches Verfahren noch etwas wert ist, den Ordnungsantrag Marti Werner anzunehmen.