Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-03-10
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-03-10
Wortprotokoll
Ich bin ja neu in diesem Haus, aber ich bin doch etwas erstaunt, dass es in einer Kommission möglich ist, einen Rückweisungsantrag zu stellen, nachdem man Eintreten beschlossen hat: Weil angeblich gewisse Wirtschaftskreise Einwände gegen ein Gesetzesvorhaben haben, müsse dieses nun an den Bundesrat zurückgewiesen werden. Das ist der Beschluss der Mehrheit der Kommission. Mir kommt es vor, als hätten wir hier eine etwas seltsame Selbstentmachtung der Kommission für Rechtsfragen, als seien wir lauter "Huscheli" und nicht in der Lage, eine Gesetzesrevision selbst durchzuführen, und als suchten wir den Schutz der Verwaltung. Obgleich ja Sie, Herr Bundesrat Blocher, wenn ich das richtig sehe, eher die Tendenz verfolgen, die Verwaltung zu entlasten, als sie mit noch mehr Beschäftigungstherapie und unnötiger Arbeit zu belasten. Von daher bin ich überzeugt, dass es nicht gerade Ihrer Intention entsprechen kann, wenn wir heute der Mehrheit folgen.
Der Datenschutz ist ja nicht ein Anliegen von irgendwelchen linken "Staatshaubitzen". Der Datenschutz und sein Ausbau sind ein urliberales Anliegen, das Individuum vor ungerechtfertigter Verwendung und Bearbeitung der Daten gerade durch den Staat oder in Grossstrukturen in Wirtschaft und anderen Verwaltungszweigen zu schützen. Genau dies wollte der Bundesrat mit seinem Gesetzentwurf, über den Sie heute befinden, verbessern.
Erstens soll, zurückgehend auf zwei Motionen und auf Richtlinien des Europarates, eine erleichterte Erkennbarkeit der Datenbearbeitung für die Betroffenen sichergestellt werden. Zweitens will man gewisse Selbstregulierungsmassnahmen im Datenschutzbereich fördern. Drittens sind [PAGE 233] praxisbezogene Vereinfachungen vorgesehen, namentlich in Fällen, in denen eine automatische Bearbeitung von besonders schützenswerten Daten oder von Persönlichkeitsprofilen vorgesehen wird. Viertens will man auf Bundesebene gesetzlich einen Mindeststandard für alle Kantone festhalten.
Nun wird etwas formalistisch argumentiert, diese Vorlage gehe ein My weiter, als die beiden Motionen und die Richtlinien des Europarates vorsehen. In der Tat finden Verbesserungen statt, die vielleicht nicht buchstabengetreu auf diese Motionen zurückgehen. Was hat nun aber die Vernehmlassung gezeigt? In der Vernehmlassung waren es ja gerade alle Parteien, die einverstanden waren. Es war die Mehrheit der Wirtschaftsverbände, die positiv zum Entwurf stand, und es kam lustigerweise eher Kritik von links, zum Beispiel von den Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz, die einen noch weiter gehenden Schutz der Persönlichkeit in dieses Gesetz hineinnehmen wollten. Es kann also keine Rede davon sein, die Economiesuisse lehne - wie moniert wird - diese Datenschutzgesetzgebung ab.
Herr Hochreutener hat seine Interessenbindung offen gelegt: Er ist ein Lobbyist jener Kreise, die eigentlich hauptsächlich gegen diese Datenschutzgesetzgebung sind - das sind nämlich letztlich einzig die Krankenversicherer. Sie argumentieren, wenn heute ein solches Gesetz gemacht würde, bringe ihnen dies Nachteile. Dem ist aber entgegenzuhalten, dass heute gerade in diesem Bereich ein zu wenig klarer Persönlichkeitsschutz garantiert ist und dass gerade das Widerspruchsverfahren eine sinnvolle und nötige Ergänzung zur heutigen Datenschutzgesetzgebung darstellt.
Was passiert nun? Herr Hochreutener will heute an den Bundesrat zurückweisen, aber im Grunde genommen führt er im Plenum bereits eine kleine Gesetzesdebatte durch, indem er nämlich einzelne Artikel beanstandet, indem er Ihnen gewissermassen suggeriert, Sie müssten diese Artikel schlecht finden, also zurückweisen. Das ist aber unseriöse Gesetzgebung. Lassen wir die Kommission arbeiten. Wer nicht in der Lage ist, bei einer solch kleinen Gesetzgebung in einer Kommission Einwände einzubringen, der hat in einer Kommission für Rechtsfragen eigentlich nichts verloren.