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Joder Rudolf · Nationalrat · 2004-03-10

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-10

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion unterstützt den Rückweisungsantrag im Sinne der Mehrheit der Kommission, und zwar aus folgenden Gründen:

Anlässlich der Anhörung in der Kommission wurde geltend gemacht, die vorgelegte Teilrevision des Datenschutzgesetzes bringe zum Nachteil der Unternehmungen, der KMU und insgesamt der Wirtschaft einen massiven administrativen Mehraufwand. Dieser Einwand konnte im Rahmen der Kommissionsberatungen nicht entkräftet werden, insbesondere deshalb nicht, weil auch die Botschaft darüber keine Angaben macht. Die Auswirkungen für die Anwender sind also nicht bekannt.

Im Weiteren wurden Zweifel laut über die Praxistauglichkeit dieser Vorlage. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muss das Gesetz aus der Sicht der SVP ganz klar einfacher und verständlicher formuliert werden. Die jetzige Fassung ist zu kompliziert, und insbesondere enthält sie zu viele interpretationsbedürftige, unbestimmte Rechtsbegriffe. Wir sollten uns bemühen, hier präziser zu legiferieren.

Zudem ist nicht erwiesen, dass überhaupt ein grosses Bedürfnis nach mehr Informationen der betroffenen Personen besteht. Dies wurde am Beispiel einer Krankenkasse im Rahmen der Anhörung in der Kommission deutlich zum Ausdruck gebracht. Diese Krankenkasse bearbeitet pro Jahr für rund 1,4 Millionen Kundinnen und Kunden sensible Personendaten, und es wurde ausgeführt, dass diese Krankenkasse pro Jahr nur ungefähr von zehn, zwölf Personen zusätzliche Auskünfte und weitere Informationen verlangt und beansprucht. Das ist also nicht gerade ein sehr grosses Bedürfnis der Betroffenen nach zusätzlichen Informationen.

Zu einem weiteren Aspekt: Bezüglich des Beitritts der Schweiz zum Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 ist festzuhalten, dass dieses Zusatzprotokoll, das immer wieder ins Feld geführt wird, bis jetzt gemäss Angaben der Botschaft erst von zwei Staaten ratifiziert worden ist. Es mag sein, dass in der Zwischenzeit der eine oder andere Staat dazugekommen ist, aber noch sehr wenige Staaten haben sich diesem Protokoll effektiv angeschlossen. Von dieser Seite her besteht also keine Dringlichkeit, und ich möchte auch darauf hinweisen, dass zur Gleichwertigkeit des Datenschutzrechtes zwischen der Schweiz und der EU in der Botschaft selbst Folgendes ausgeführt wird: "Anerkanntermassen entspricht das Schutzniveau des DSG annähernd demjenigen des EU-Rechtes." Es besteht praktisch eine Gleichwertigkeit, und aus EU-Sicht dürfte kaum grosse Dringlichkeit bestehen, sodass diese Vorlage zur nochmaligen Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen werden kann.

Die SVP-Fraktion vertritt klar die Auffassung, dass das Gesetz auf die Missbrauchsbekämpfung beschränkt werden muss und dass das Gesetz nicht vermehrt in Richtung Datenbearbeitungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgerichtet werden darf. Das Gesetz muss einfacher, verständlicher, praktikabler werden. Der administrative Aufwand für die Anwender muss möglichst klein gehalten werden.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, den Rückweisungsantrag der Mehrheit zu unterstützen.

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