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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-06-21

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-06-21

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat lediglich die Kompetenz, Vorschriften über Standorte, Konstruktionsmaterial, die technische Ausgestaltung und die Revision von Tankanlagen zu erlassen. Das Gewässerschutzgesetz schreibt keine allgemeine Revisionspflicht vor, sondern lediglich, dass Revisionsarbeiten nur von einem Unternehmen ausgeführt werden dürfen, welches eine kantonale Bewilligung besitzt. Die seit 25 Jahren durch den Bundesrat erlassenen Verordnungen und Vollzugshilfen differenzieren für die Anforderungen im Bereich der Tankanlagen nach dem Gefährdungspotenzial der verschiedenen Anlagetypen. So [PAGE 800] wurden Tankanlagen bis 450 Liter stets von der Revisionspflicht ausgenommen. Mit der neuen Verordnung wird diese Limite für bestimmte einfache Anlagen auf 4000 Liter angehoben. Der Bundesrat hat damit dem erheblichen technischen Fortschritt in diesem Bereich Rechnung getragen.

Mit einer allgemeinen Revisionspflicht für alle Anlagen würde die Schweiz weltweit alleine dastehen. Die Motion hat nicht den Gewässerschutz zum Ziel, sondern die Erhaltung geschützter Werkstätten. Ich höre aus diesem Rat immer wieder, wenn eine staatliche Aufgabe überflüssig geworden sei, solle man die entsprechende Vorschrift abschaffen. Genau darum geht es hier: Wegen des technologischen Fortschrittes sind diese Vorschriften und Aufgaben nicht mehr nötig. Deswegen ersuche ich Sie jetzt auch einmal, eine solche Aufgabe zu streichen und Ihren eigenen Wünschen, die sonst immer wieder aus so genannt ordnungspolitischen Gründen vorgetragen werden, zu folgen.