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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2004-03-10

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-10

Wortprotokoll

Ich möchte nur zu drei Punkten Stellung nehmen:

1. Natürlich kann man das Geschäft an die Kommission zurückweisen. Dann machen Sie einfach aus einem zu perfektionistischen Gesetz ein etwas schlankeres Gesetz; wir haben das ja letzte Woche beim RTVG gesehen. Wir erwarten nicht einfach nur das. Es ist auch eine Frage des Ansatzes. Wir wollen mit dieser Rückweisung an den Bundesrat auch ein politisches Signal geben, wie es mein Kollege welscher Zunge gesagt hat. Es ist ein politisches Signal, nicht in Überperfektionismus zu machen. Das ist ein anderer Ansatz für dieses Gesetz.

2. Frau Thanei hat gesagt, es sei peinlich, zuerst einzutreten und dann Rückweisung zu beantragen. Es ist natürlich nicht mehr die gleiche Kommission. Es haben Wahlen stattgefunden, wie Sie wissen. Es war noch die alte Kommission für Rechtsfragen, die sich damals für Eintreten entschied. Inzwischen ist die Kommission teilweise mit neuen Mitgliedern bestückt, es ist eine andere Kommission. Deshalb darf man sich das Recht herausnehmen, einen solch wichtigen Entscheid nochmals zu prüfen.

3. Man darf nicht vergessen, dass die Schweiz vor vier Jahren als eines der ersten Länder das Gütesiegel der EU für ihren Datenschutz bekommen hat, für das alte, das bisherige Datenschutzgesetz; Herr Fluri hat das auch gesagt. Wir haben jetzt am alten Gesetz nichts geändert. Wir haben damals als eines der ersten Länder das Gütesiegel bekommen, und es ist völlig unbestritten - das sage ich jetzt auch zuhanden des Amtlichen Bulletins -, dass wir das, was die EU im Zusatzprotokoll will, übernehmen; das ist vollkommen unbestritten. Deshalb ist es kaum denkbar, dass die EU darauf zurückkommen wird und uns das Gütesiegel entziehen wird; ich glaube, das kann man jetzt schon sagen.

Ich bitte Sie also, folgen Sie der Kommissionsmehrheit und weisen Sie das Gesetz zur Neubearbeitung an den Bundesrat zurück.