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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-03-10

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-03-10

Wortprotokoll

Sie sehen, es geht beim Artikel 7 um die Frage, wieweit solche Zwangssterilisationen vorgenommen werden können. Sie sehen auch, dass man nicht einfach sagen kann, wer es möglichst restriktiv handhabt, der ist sozial, der andere nicht. Wenn Frau Gyr-Steiner diesen Antrag gestellt hat und ich da im Verzeichnis sehe, wer Frau Gyr-Steiner ist, dann kann man ja wohl nicht sagen, der Antrag sei aus nichtsozialen Gründen gestellt worden. Wenn sie im Stiftungsrat der Behindertenbetriebe des Kantons Schwyz ist und zugleich Präsidentin des Vorstandes des Vereins Ehe-, Sexual- und Schwangerschaftsberatung Schwyz sowie Mitglied des Vereins Insieme ist - das ist die schweizerische Vereinigung der Elternvereine für geistig Behinderte -, dann wird hier eben gerade aus sozialen Gründen der Antrag gestellt, man solle die Sterilisation doch bitte nicht allzu restriktiv handhaben.

Das ist der Grund, warum Ihnen der Bundesrat ausdrücklich vorschlägt, beim Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a den Zusatz der Mehrheit "und diese keine Ablehnung gegen den Eingriff geäussert hat" als absolute Voraussetzung zu streichen, damit eben in den Fällen, wo die Verantwortung wahrgenommen wird, gehandelt werden kann.

Auch Herr Müller Walter hat Ihnen hier im Rat das Dilemma dargelegt. Es ist doch nicht richtig, dass man wieder neue Ungerechtigkeiten schafft, indem man die Sache zu eng fasst.

Das betrifft dann ja vor allem den Buchstaben d, wo der Bundesrat eine Differenz hat zur Mehrheit des Nationalrates. Vom Bundesrat her gesehen ist eine Voraussetzung, dass "nach der Geburt die Trennung vom Kind unvermeidlich wäre, weil die Elternverantwortung nicht wahrgenommen werden kann". Da muss jemand entscheiden, um diese Verantwortung kommt man nicht herum. Die andere Voraussetzung gemäss Bundesrat ist, wenn "die Schwangerschaft die Gesundheit der betroffenen Frau erheblich gefährden würde". Der Bundesrat ist der Meinung, dass das wesentlich sozialer ist und wesentlich mehr im Sinne dieser Personen, die sozial betreut werden müssen.

Wir bitten Sie, bei Absatz 2 Buchstabe a dem Bundesrat bzw. dem Antrag Gyr-Steiner zuzustimmen, und ebenso bei Absatz 2 Buchstabe d - aus Gründen der Verantwortung, die wir gegenüber solchen schwierigen sozialen Missionen haben.