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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2004-03-10

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-10

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion kann sich grundsätzlich dieser Neuordnung in einer gesellschaftlich ausserordentlich sensiblen Frage anschliessen. Allerdings sind auch wir zum Schluss gekommen, dass in Artikel 7 dem Bundesrat zu folgen ist. Die Kommission ist mit ihrem Antrag einem wenig realistischen Bild von betroffenen Personen gefolgt, möglicherweise unter dem Eindruck vergangener Missbräuche oder missbrauchsähnlicher Abläufe. Wir nehmen aber hier mit Genugtuung zur Kenntnis, dass wir aufgrund des Antrages Gyr-Steiner und des Antrages der FPD-Fraktion auf einen eigenen Antrag verzichten konnten. Die praktische Erfahrung der Vertreter von Vormundschaftsbehörden - zu ihnen gehöre ich eben auch - findet hier ihren Niederschlag.

Der Vorschlag des Bundesrates ist im Übrigen auch auf das Verfahren, welches der Zustimmung der Behörde vorausgehen muss, besser abgestimmt. In Artikel 8 Absatz 2 ist die notwendige Anhörung und Beurteilung als Voraussetzung beschrieben. Dieses gesamte Bild, und eben nicht allein die Beurteilung einer dauernd urteilsunfähigen Person oder allein das Beiziehen der Eltern oder von Fachleuten, ist entscheidend. Es muss vielmehr das gesamte Bild, das die Ausgangslage zum Entscheid darstellt, einbezogen werden. [PAGE 257] Das trägt den unterschiedlichen Ansprüchen der betroffenen Personen Rechnung. Das kam auch bei der Frage von Herrn Müller Walter zum Ausdruck: dass eben diese sehr unterschiedlichen Ansprüche mit der Version des Bundesrates besser abgedeckt sind.

Wir werden also den Antrag Gyr-Steiner und den Antrag der FPD-Fraktion und damit den Bundesrat unterstützen.