Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-03-10
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-03-10
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, auf beide Vorlagen einzutreten und ihnen zuzustimmen.
Die Nichteintretensanträge der FDP-Fraktion und der SVP-Fraktion zur zweiten Vorlage sind falsch! Worum geht es? Hier wurde nicht nur moralisches Unrecht verübt, sondern hier wurde ein klarer Gesetzesbruch begangen. Diese Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen waren Eingriffe im Zuge einer Normalisierungstendenz der Moderne, wie dies Michel Foucault sagen würde, die nicht nur unseren moralischen Abscheu verdienen, sondern auch nach der damaligen Gesetzeslage klar als Verbrechen zu taxieren sind. Die Strafbarkeit der Körperverletzung gemäss StGB ist nicht einfach ein neuer Tatbestand, er bestand schon damals - mehrheitlich gab es keine gesetzliche Grundlage, die einen solchen Eingriff gerechtfertigt hätte -; dass Strafgerichte diesen Tatbestand nicht angewendet haben, ist noch kein Beleg dafür, dass keine verbrecherischen Handlungen begangen worden sind. Mithin kann heute nicht argumentiert werden, es fehle die verfassungsmässige Grundlage, der Rekurs auf den Opferschutz sei unzulässig, weil wir gar nicht mit einem Verbrechen, mit einem deliktischen Verhalten, konfrontiert seien. Das waren wir sehr wohl, nur gab es einen gesellschaftlichen Trend, dies falsch auszulegen - eben jenen gesellschaftlichen Trend, der die Normalisierung in den Vordergrund stellte und die Differenz missachtete. Ich kenne dies als Anwalt seit langen Jahren. Als ich damals die Opfer des "Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse" vertrat, war das ein analoger Fall. Damals und heute hat man eine ähnliche Lösung der Wiedergutmachung gefunden.
Es ist an sich nicht gerechtfertigt, Entschädigungen von allem Anfang an wegzubedingen. Die Kommission hat allerdings heute eine Mehrheitsfassung gefunden, die sich auf Genugtuung beschränkt.
Herr Fluri, ich glaube Ihnen sogar, dass es nicht finanzielle Motive sind. Aber für Sie sind es grundsätzliche Motive, und genau diese grundsätzlichen Motive sind unlauter. Sie wollen nicht, dass sich der Staat in klarer Weise zu seiner rechtsstaatlichen Verantwortung, auch in Bezug auf die Vergangenheit, bekennt. Wir wollen das. Wir wollen, dass der Staat - in diesem korrekten Sinn von Moral - seine moralische Verantwortung wahrnimmt und sagt: Es wurden Verbrechen begangen. Sie wurden aufgrund einer nicht richtigen Optik nicht verfolgt. Wir sagen heute, diese "Kampagne der Normalisierung" verdient unseren Abscheu. Wir machen das Mindeste, was wir können. Wir schaffen diese Genugtuungsregelung. Schaffen wir sie nicht, dann haben wir ein Problem.