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Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-03-10

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-03-10

Wortprotokoll

Herr Bundesrat, die FDP-Fraktion hat gesagt, sie lehne diese Bestimmung ab, weil eine verfassungsmässige Grundlage fehle. In der Kommission wurde aber von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass Artikel 124 der Bundesverfassung für dieses Gesetz eine genügende Grundlage darstellt, weil wir ja nicht entscheiden müssen, ob im Einzelfall tatsächlich ein Verbrechen begangen worden ist, sondern nur in einer weiteren Auslegung feststellen müssen, ob hier tatsächlich der Opferschutz zur Anwendung kommt. Glauben Sie denn nicht, dass im Lichte dieser Auslegung die betroffenen Personen entschädigungswürdig sind? Aus heutiger Sicht kommt es ja nur auf die Entschädigungswürdigkeit der betroffenen Personen an, wenn man auf diese verfassungsmässige Grundlage abstellt.