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Hess Hans · Ständerat · 2004-06-08

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-08

Wortprotokoll

Ich spreche über zwei Bereiche, über den Asylbereich und den Spielbankenbereich.

Die GPK wollte im Asylbereich von Herrn Bundesrat Blocher wissen, wie sich die auf den 1. April 2004 in Kraft gesetzten Sofortmassnahmen des Sozialhilfeentzuges für Asylsuchende auswirken, auf deren Gesuche nicht eingetreten worden ist. Gemäss den Ausführungen von Herrn Bundesrat Blocher ist es für eine abschliessende Beurteilung dieser Massnahmen noch zu früh. Die Befürchtung jedoch, wegen dieser Massnahmen würden weniger Nichteintretensentscheide gefällt, trat nicht ein. Laut den Mitteilungen der kantonalen Sozialämter hatte indessen allein die Veröffentlichung dieser Bestimmung grosse Wirkung auf den Zustrom von Asylbewerbern: Gegenüber 2002 betrug der Rückgang rund 20 Prozent; in den ersten vier Monaten des Jahres 2004 werden es erneut 10 Prozent weniger sein.

Laut der Asylstatistik des Bundesamtes für Flüchtlinge vom April 2004 ergibt sich im Asylbereich folgendes Bild: Im Monat April 2004 setzte sich der Trend der rückläufigen Asylgesuchszahlen fort; 1372 Personen stellten ein Gesuch, das sind 369 Asylgesuche oder 21,2 Prozent weniger Gesuche als im Monat März 2004. Das Total von 6099 Gesuchen in den ersten vier Monaten des Jahres 2004 liegt um 947 Gesuche oder 13,4 Prozent tiefer als im gleichen Zeitraum 2003. In den ersten vier Monaten des Jahres 2004 stellten Personen aus 110 verschiedenen Herkunftsstaaten ein Asylgesuch in der Schweiz. Diese Vielfalt von Nationalitäten stellt grosse Anforderungen an die kantonalen und eidgenössischen Behörden, insbesondere im Bereich der Unterkunft und Betreuung, aber auch bei der Gesuchsbehandlung. Für alle braucht es Dolmetscher. Per Ende April 2004 machten die Gesuche von Personen aus Afrika, Subsahara, 29,2 Prozent aus, das sind 1782 der insgesamt 6099 Gesuche; 11,5 Prozent, 703 Gesuche, wurden von Personen aus den GUS-Staaten eingereicht. Sorgen bereiten Angehörige dieser Herkunftsstaaten den Behörden deshalb, weil sie in der Regel häufiger straffällig werden und zudem zahlreiche afrikanische Staaten ihre Bürgerinnen und Bürger nicht zurücknehmen.

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In den ersten vier Monaten des Jahres 2004 wurden mehr erstinstanzliche Entscheide gefällt, als Gesuche eingereicht wurden. Seit Oktober 2002 ist es hier möglich, die erstinstanzlichen Pendenzen abzubauen. Die Zahl der Abgänge hat mit 1563 im Monat April 2004 erstmals seit 2001 die Zahl der neuen Gesuche übertroffen. Der Bestand von Asylsuchenden blieb mit 40 473 Personen stabil. Zwar nehmen die erstinstanzlichen Pendenzen ab, die zweitinstanzlichen Pendenzen bei der schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) nehmen aufgrund der zahlreichen Rekurse jedoch zu. Zudem verlassen viele Personen trotz rechtskräftiger Wegweisung die Schweiz nicht und können auch nicht zurückgeführt werden. Ein grosses Problem ist die Zahl der Asylsuchenden, die keine Papiere vorweisen. Die Kantone haben immer mehr Mühe mit der Ausschaffung, vor allem nach Nordafrika. Hier muss gehandelt werden, und Herr Bundesrat Blocher hat auch für die Beratung des Asylgesetzes in unserem Rate neue Massnahmen wie zusätzliche Haftgründe, Massnahmen zur Verbesserung der Papierabgabe sowie zum Pendenzenabbau bei der ARK angekündigt. Gemäss Auskunft von Herrn Bundesrat Blocher sind diese Massnahmen zurzeit in Vorbereitung.

Die Eidgenössische Spielbankenkommission: Die Geschichte der Spielbanken in der Schweiz ist bekanntlich nach dem neuen Gesetz noch jung. Das geltende Spielbankengesetz ist erst seit vier Jahren in Kraft. Im Oktober 2001 hat der Bundesrat 21 Spielbankenprojekte - 7 A-Casinos oder Grands Casinos und 14 B-Casinos - gutgeheissen und die entsprechenden Konzessionen erteilt. Vor einem Jahr hat der Bundesrat zudem noch eine weitere Konzession für ein B-Casino in Engelberg vergeben. Die meisten Casinos nahmen 2002 ihren Betrieb auf; im letzten Jahr wurden 6 weitere Casinos eröffnet.

Das Jahr 2003 war demnach eigentlich das zweite Betriebsjahr. Aus diesem Anlass wollte die Geschäftsprüfungskommission den Geschäftsbericht der Spielbankenkommission genauer unter die Lupe nehmen. Sie stiess dabei allerdings auf ein praktisches Problem: Der Geschäftsbericht der Eidgenössischen Spielbankenkommission kommt nämlich erst am 25. Juni heraus. Der Grund dafür liegt darin, dass die Spielbanken laut Konzessionsbestimmungen ihre Geschäftsberichte erst am 30. April abliefern müssen. Wir werden in Zukunft noch eine Lösung finden müssen, wie wir als Geschäftsprüfungskommission vom Bundesrat rechtzeitig über diesen Bereich orientiert werden können.

Obwohl der offizielle Bericht noch nicht vorliegt, sind bereits wichtige Daten bekannt. Der Bruttospielertrag der Casinos - das ist die Differenz zwischen den Spieleinsätzen und dem ausbezahlten Gewinn - war 2003 mit 561 Millionen Franken fast doppelt so hoch wie im Vorjahr; damals betrug er 300 Millionen Franken. Die Spielbankenabgaben auf diesen 561 Millionen Franken belaufen sich auf 260 Millionen Franken. Davon fliessen 223 Millionen an den Bund, d. h. in den Ausgleichsfonds der AHV, und 37 Millionen an die Standortkantone. Dieses Ergebnis liegt über den Erwartungen der meisten Spielbankenbetreiber.

Allerdings liefen B-Casinos in den Berggebieten schlechter als erwartet. Die Konzession des Casinos in Arosa wurde von der Spielbankenkommission wegen der schlechten Finanzlage suspendiert; das Casino wurde am 27. Juli 2003 definitiv geschlossen. Zu kämpfen hatten auch die Casinos in Zermatt, Davos und St. Moritz. Der Bundesrat hat deshalb für 2002 und 2003 den Basisabgabesatz für die kleineren, "touristischen" B-Casinos in den Berggebieten auf 20 Prozent der Bruttospielerträge festgesetzt. Mit dieser "Tourismusreduktion" ergibt sich damit ein definitiver Abgabesatz von 13,33 Prozent. Die Reduktion des Basisabgabesatzes ist im Gegensatz zur "Tourismusreduktion" nur während der ersten vier Betriebsjahre möglich. Trotz der Reduktion für B-Casinos hat das Casino Engelberg - aufgrund der Erfahrungen anderer Casinos, die den Betrieb einstellen mussten oder schlecht laufen, und aufgrund eigener vertiefter Abklärungen - die Konzession an den Bundesrat zurückgegeben und auf die Realisierung des Projekts verzichten müssen.

Wenn wir nun die Casino-Landschaft betrachten, dann stellen wir fest, dass vom ursprünglichen Gedanken, nämlich mit dem Betrieb von Casinos in Kurorten in den Berggebieten eine zusätzliche Einnahmequelle zu schaffen, nicht mehr viel oder gar nichts mehr geblieben ist. In den Berggebieten stellen wir mit grosser Ernüchterung fest, dass wir unter dem alten Regime besser gelebt haben. In Engelberg haben wir immerhin über 80 Jahre ein Casino erfolgreich betrieben. Ich habe keine Interessenbindung mehr - die Firma, die ich für den geplanten Betrieb eines Casinos präsidierte, wird demnächst liquidiert.

Von einzelnen B-Casino-Betreibern wird heute bereits schwarz gemalt. Sie verlangen eine Lockerung der Restriktionen, die für B-Casinos gelten, und möchten eine Angleichung an die A-Casinos. Der Bundesrat will den Anliegen teilweise Rechnung tragen, indem er eine Revision der Spielbankenverordnung in die Vernehmlassung gegeben hat, die kleinere Lockerungen bringen soll. Abgesehen davon will der Bundesrat vorläufig keine grösseren Änderungen vornehmen. Weitere Konzessionen wird es vorderhand keine geben, nach Meinung des Bundesrates hat sich die Spielbanken-Landschaft noch nicht stabilisiert. Deshalb will er die Entwicklung zum heutigen Zeitpunkt vorerst weiter beobachten. Der Bundesrat hat die Spielbankenkommission beauftragt, ihm im Herbst 2006 einen Bericht über die Situation der Spielbanken seit Inkrafttreten des Gesetzes vorzulegen. Auf der Basis dieses Berichtes will der Bundesrat anschliessend analysieren, ob es angezeigt ist, weitere Spielbanken zuzulassen; gegebenenfalls wird er eine zweite Konzessionsrunde einleiten.

Ein aktuelles Problem im Bereich der Spielbanken stellt sich mit den umstrittenen Tactilo-Spielautomaten, die in der Westschweiz verbreitet sind und nun auch in der Deutschschweiz aufkommen sollen. Diese Geräte gelten als Lotteriespielautomaten und nicht als Glücksspielautomaten und unterstehen somit nicht dem Spielbankengesetz. Die Kantone können solche Geräte bewilligen. Die Casinos wehren sich dagegen, dass die Lotteriegesellschaften solche Tactilos aufstellen, die aus ihrer Sicht eindeutig Glücksspielcharakter haben, damit das Spielbankengesetz unterlaufen und die Casinos benachteiligen. Auch der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Gysin Hans Rudolf vom 26. September 2002 (02.1103) festgehalten, dass sich die Tactilo-Spielautomaten in ihrer aktuellen äusseren Form und in ihrem praktischen Funktionieren für die Spieler nicht genügend von den Glücksspielautomaten unterscheiden.

Eine Lösung dieses Problems hätte eigentlich mit der geplanten Revision des Lotteriegesetzes herbeigeführt werden sollen, doch nun hat der Bundesrat die Lotteriegesetz-Revision gestoppt. Den Entscheid, ob die Tactilo-Geräte als Glücksspielautomaten oder als Lotteriespielautomaten zu qualifizieren seien, will der Bundesrat den Gerichten überlassen. Bis ein solches Bundesgerichtsurteil vorliegt, kann es aber noch sehr lange dauern. Hier sollte eine raschere und entschiedenere Lösung eines bereits seit langem bekannten Problems herbeigeführt werden.