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Maissen Theo · Ständerat · 2004-06-08

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-08

Wortprotokoll

Ich war auch bereits Mitglied der letzten Legislaturplanungskommission. Wir unterhielten uns damals auch über ein Grundlagengesetz für den Tourismus. Das ist ein bereits länger bestehendes Anliegen, insofern als ja der Tourismus als drittgrösste Exportbranche in der Schweiz eine grosse Bedeutung hat. Zudem ist es so, dass wir in verschiedenen Bereichen rechtliche Erlasse haben, die man in einem Grundlagengesetz zusammenfassen könnte und müsste. Das ist im Übrigen in den [PAGE 303] Nachbarländern, wo der Tourismus auch eine entsprechende Bedeutung hat, auch so.

In der letzten Legislaturplanung wurde das dann aufgenommen. Eingereicht wurde damals von mir eine Richtlinienmotion. Sie wurde dann als Richtlinienpostulat in die letzte Legislaturplanung aufgenommen. Nun haben wir vom Bundesrat eine Botschaft vom 20. September 2002 über die Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes im schweizerischen Tourismus erhalten. Wir haben diese Botschaft behandelt und die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Da greift der Bundesrat die Frage eines Grundlagengesetzes im Tourismus auf, auf Seite 7181 unter Kapitel 1.5.1. Er bestätigt dort mit Überlegungen, die dem entsprechen, was ich jetzt kurz gesagt habe, dass es von der Bedeutung des Tourismus für die Schweiz her sinnvoll wäre, die rechtlichen Belange des Tourismus in einem Grundlagengesetz zusammenzufassen.

Er begründet dann aber, warum er es nicht in dieser Botschaft gemacht hat. Er sagt, man hätte in diesem Zusammenhang noch weitere Abklärungen machen müssen, und schreibt dann Folgendes: Die Grundlagengesetzgebung "soll im Rahmen der nächsten Legislaturrichtlinien behandelt werden". Das hat der Bundesrat selber vor knapp zwei Jahren geschrieben. Die Überlegungen, die der Bundesrat damals gemacht hat, können nach zwei Jahren nicht einfach so falsch sein, weil die Bedeutung, der Stellenwert, des Tourismus und die Notwendigkeit eines Grundlagengesetzes genau gleich geblieben sind.

Es ist sogar so, dass es noch einen zusätzlichen Grund dafür gibt, weshalb wir das hier aufnehmen sollten. Wir sprechen im Moment ja über die neue Regionalpolitik. Die Vernehmlassung ist im Gang. Wir sehen dort, dass es beim neuen Gesetz über die Regionalpolitik, das vorgesehen ist, mit den einzelnen Sektoralpolitiken Friktionen gibt. Es ist an und für sich beabsichtigt, dort z. B. Interreg hineinzubringen. Man spricht auch davon, dass darin die Tourismusfragen enthalten sein sollen. Das wird so nicht funktionieren, so wenig, wie man die Agrarpolitik auch noch in die Regionalpolitikgesetzgebung hineinnehmen kann. Es wird eher so sein, dass es bei Interreg, also der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, eine eigene Rechtsgrundlage braucht. Damit wir das Programm Innotour, das gelegentlich abläuft, als regionalpolitische Massnahme allenfalls weiterführen können, wird es sinnvoll sein, dass man das in einer eigenen Gesetzgebung löst.

Es gibt also verschiedene Elemente, die dafür sprechen, dass wir im Laufe der nächsten vier Jahre an die Arbeit gehen. Wie gesagt, ist es an und für sich das, was der Bundesrat gesagt hat. Er hat gesagt, es sei sinnvoll und man solle es in dieser Legislatur machen.

Ich bitte Sie also in diesem Sinne, auch zu Buchstabe b Ihre Zustimmung zu geben.

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