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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-06-21

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-06-21

Wortprotokoll

Was Lausanne betrifft, wird eine Subvention gesprochen, wenn es einen Neubau gibt. Ob es aber einen Neubau gibt, ist noch nicht klar. Dieser Entscheid liegt auch wieder bei einem Gericht und entzieht sich unserer Kompetenz. Wenn die Lösung darin bestehen sollte, dass nur gerade saniert würde, stünden keine Bundesmittel für die Subvention zur Verfügung. Wie [PAGE 801] ich bereits gesagt habe, ist unsere Politik die, nur gerade die Kapazität an Verbrennungsanlagen zu bewilligen, die für die Verbrennung auch tatsächlich notwendig ist, denn wir wollen das Deponieverbot, das bereits seit einiger Zeit absolut gilt, auch durchziehen. Wir sind deswegen im Falle eines Kantons, der sich dagegen gewehrt hat, auch bis vor das Bundesgericht gegangen. Dieses hat uns Recht gegeben. Es wird also nicht angehen, dass diese Frist jetzt einfach überzogen wird und die Kantone weiterhin deponieren können. Sie sind gehalten, diese Abfälle zu verbrennen. Dort, wo die Kapazitäten noch nicht zur Verfügung stehen, muss die Verbrennung in anderen Kantonen erfolgen. Im Falle des Kantons Tessin geht das so weit, dass die Abfälle zum Teil über den Gotthard bis in die Ostschweiz transportiert werden müssen. Aber wir wollen im Einverständnis mit der Konferenz der kantonalen Umweltdirektoren diese Politik durchziehen.