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Deiss Joseph · Bundesrat · 2004-06-08

Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2004-06-08

Wortprotokoll

Vorgängig möchte ich Ihnen auch noch mitteilen, dass wir den Anträgen der Mehrheit zu Litera a, abis, ater und c zustimmen. Somit gilt es noch, über den Minderheitsantrag zu befinden, der soeben vorgetragen wurde, nämlich den Minderheitsantrag Briner betreffend Staats-, Fiskal- und Soziallastquote.

In seinem Finanzleitbild bezüglich dieser verschiedenen Quoten hält der Bundesrat unter anderem fest, dass die [PAGE 293] Steuer- und Staatsquoten der Schweiz zu den tiefsten der OECD gehören sollen, dass er diese Quoten stabilisieren oder längerfristig senken will, dass er allerdings die demographiebedingten Mehreinnahmen und Mehrausgaben vom letztgenannten Ziel ausnimmt. Die Steuer- und Staatsquoten der Schweiz - das muss hier auch gesagt werden - gehören ja heute schon zu den tiefsten innerhalb der OECD. Das heisst in der jetzigen Situation unter anderem, dass im internationalen Vergleich lediglich Irland, die USA und Japan eine Fiskalquote aufweisen, die um 1 bis 2 Prozentpunkte tiefer ist als die der Schweiz. Wir waren für das Jahr 2002, wenn man alles übergreifend betrachtet, bei 30,5 Prozent. Der OECD-Durchschnitt liegt knapp 7 Prozentpunkte über dem schweizerischen Wert. Ähnliche Überlegungen kann man auch im Bereich der Staatsquote oder der Staatsquoten - je nachdem, ob man nur den Bund oder alle öffentlichen Körperschaften dazunimmt - anstellen. Es wäre also falsch, hier jetzt den Eindruck zu erwecken, es bestünde die Notwendigkeit, eine starke Reduktion unserer Quoten zu erreichen. Was der Bundesrat allerdings will, ist eine Stabilisierung. Man kann aber über die Zunahme und den Trend diskutieren, der sich in den letzten Jahren ergeben hat.

Übrigens ist dieser zusätzliche Hinweis auf die Staatsquote unseres Erachtens überflüssig, denn dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass die Ziele, die wir uns im Finanzbereich setzen - insbesondere was den Legislaturfinanzplan anbetrifft -, für die Entwicklung unserer verschiedenen Quoten massgebend sein werden. Gemäss Legislaturfinanzplan wird die Staatsquote - um Ihnen dieses Beispiel zu nennen - im Jahre 2007 unter Einschluss des vorgesehenen Entlastungsprogramms 11,4 Prozent betragen; ich spreche da natürlich nur vom Bund. Bei der Einführung des Finanzleitbilds im Jahre 1999 lag die Staatsquote noch bei 11,5 Prozent, also leicht darüber. Unter Ausklammerung der Mehrwertsteuerprozente für die Sozialwerke - ich habe soeben gesagt, dass dies ein spezielles Thema und Problem ist - ist sogar ein grösserer Rückgang festzustellen, denn wir würden in der gleichen Zeitspanne, also von 1999 bis 2007, von 11,2 Prozent auf 10,6 Prozent gelangen.

Zu den Abstimmungsergebnissen vom 16. Mai 2004: Sie beeinflussen die Datenlage natürlich etwas. Während sich die Entwicklung bei der Staatsquote nur geringfügig ändert, ist bei der Steuerquote auch bei einer Ausklammerung der demographiebedingten Mehreinnahmen eine Zunahme von 9,6 auf 10 Prozent festzustellen. Dies ist auf die Ablehnung des Steuerpaketes zurückzuführen.

Insgesamt hoffe ich Ihnen damit gezeigt zu haben, dass einerseits die Frage dieser Quoten für den Bundesrat eine wichtige Angelegenheit ist, dass er andererseits davon ausgeht, dass es genügend Elemente in der Legislatur- und Finanzplanung gibt, um die Ziele, die wir uns in diesem Bereich stecken, zu erreichen, ohne eine Litera d beizufügen.

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