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Huber-Hotz Annemarie · 2004-06-08

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2004-06-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat wehrt sich nicht grundsätzlich gegen diesen Zusatz. Allerdings weist er darauf hin, dass es bereits ein breites Instrumentarium für die Information der Kantone bzw. für die Zusammenarbeit und den Dialog mit den Kantonen gibt.

Erstens einmal möchte ich auf das Mitwirkungsgesetz im Bereich der Aussenpolitik hinweisen. In diesem Bereich gibt es zahlreiche Diskussionen, gestützt auf dieses Gesetz und übrigens auch auf den entsprechenden Verfassungsartikel. Dann gibt es den föderalistischen Dialog - er findet jedes Jahr etwa vier- oder fünfmal statt -, wo alle wichtigen Fragen zwischen dem Bundesrat und der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) diskutiert werden. Ebenfalls gibt es laufend Kontakte bezüglich einzelner Fachdossiers zwischen den Mitgliedern des Bundesrates und den entsprechenden Fachdirektorenkonferenzen. Sie haben auch bereits die Agglomerationskonferenz erwähnt, ein weiteres Mittel, um den föderalistischen Dialog zu stärken. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Abstimmung über den neuen Finanzausgleich werden weitere Mittel und Instrumente in die Wege geleitet, damit dieser Kontakt zustande kommt. Schliesslich möchte ich auch auf die Diskussion hinweisen, die wir nächste Woche in Bezug auf das neue Vernehmlassungsrecht mit Ihnen führen können, wo es auch darum gehen wird, inwieweit die Kantone verstärkt ins Vernehmlassungsrecht eingebunden werden sollen.

Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat diesen Absatz nicht als notwendig. Allerdings scheint es mir als Absichtserklärung doch wichtig zu sein, dass wir einen solchen Passus aufnehmen, insbesondere vor dem Hintergrund der Situation nach der Volksabstimmung vom 16. Mai.

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