David Eugen · Ständerat · 2004-06-10
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-10
Wortprotokoll
Sie haben jetzt von den beiden Vorrednern die Argumente bezüglich der Auseinandersetzung gehört, ob die BVG- oder die VAG-Aufsicht strenger bzw. besser sei usw. Diese Auseinandersetzung kann man durchaus führen, aber bitte nicht an diesem Ort, wo es um den Geltungsbereich von Gesetzen geht. Hier geht es darum, dass wir klar festlegen, welches der Geltungsbereich des VAG und jener des BVG ist. Wir können es uns nicht leisten, hier ein Durcheinander zu kreieren und das nachher den Gerichten zuzuschieben; das ist unmöglich. Wenn die BVG-Aufsicht tatsächlich ungenügend ist, wie Herr Kuprecht geltend macht, muss das dort, d. h. im BVG, korrigiert werden.
Ich wiederhole: Der Bundesrat hat jetzt Gelegenheit und ist auch in der Pflicht, diese Korrekturen vorzunehmen. Wir haben ihm in der ersten BVG-Revision Kompetenzen erteilt, aufsichtsrechtliche Instrumente einzusetzen, und zwar kann er so weit gehen, so sage ich, die Rückstellungsregelung zu ordnen und auch einen technischen Zinsfuss anzusetzen. Er hat die Mittel dazu und ist daher gefordert, dort das zu tun, was notwendig ist, damit auch die Wettbewerbssituation auf beiden Feldern im Effekt, im Detail dann etwa gleichartig ist. Es ist aber ganz falsch, hier im Bereich dieser Bestimmung, wo es um die Abgrenzung der Geltungsbereiche geht, die Dinge offen zu lassen, sodass nachher die Rechtsunterworfenen gar nicht mehr wissen, was jetzt wirklich gilt.
Ich bitte Sie deshalb vor allem aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Rechtssicherheit, der Kommission zu folgen.