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Büttiker Rolf · Ständerat · 2004-06-10

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-10

Wortprotokoll

Es wird langsam Zeit für ein gutes Stück Fleisch, und ich möchte ein Stück Fleisch, das nicht geschmuggelt worden ist. In diese Richtung geht auch der Antrag, wobei sich natürlich dieser Antrag nicht nur auf das Fleisch bezieht, sondern auf alle Schmuggelware.

Sie wissen, der Grenzschutz ist heute noch ein wesentlicher Teil der Agrarpolitik. Beim Fleisch beispielsweise ist das Preisgefälle zum benachbarten Ausland besonders gross. Mit hohen Schutzzöllen werden die Importe entweder verhindert oder bewusst prohibitiv verteuert. Wenn Produkte jenseits der Grenze weniger als die Hälfte des Schweizer Preises kosten und die Weltmarktpreise noch tiefer liegen, ist die Versuchung für kriminelle Subjekte natürlich sehr gross, im umfangreichen Stil Schmuggel zu betreiben. Andererseits ist es selbstverständlich, dass der Grenzschutz durchgesetzt werden muss, solange er besteht. Hier kommt auch die Informationstätigkeit der Zollverwaltung in den Dienst der Durchsetzung des Grenzschutzes, und ich meine, dass diese Informationstätigkeit beim Grenzschutz durch den Zoll etwas offensiver betrieben werden muss, als dies heute geschieht.

Ein weiterer Punkt: Die Delinquenten werden grundsätzlich nur in der Minderheit der Fälle namentlich bekannt, und zwar dann, wenn eine Freiheitsstrafe beim Gericht hängig ist. Aber auch in diesen Fällen erfolgt selten eine wirksame und gezielte Publikation; allenfalls kann sich die Informationen beschaffen, wer sich darum bemüht. Die Zollwiderhandlungen werden demgegenüber vor allem mit hohen Bussen geahndet, die im Verwaltungsverfahren erledigt und diskret - äusserst diskret! - behandelt werden. Dies kann in völligem Gegensatz zum Gewicht eines Verstosses stehen, wenn durch den gewerbsmässigen Schmuggel in grossem Stil zum Beispiel agrarpolitische Schutzmassnahmen unterlaufen werden. Wenn also einer mit dem "40-Tönner" illegal Fleisch importiert, dann "spart" er rund 25 Franken Zoll pro Kilo, also glattweg eine runde Million Franken, und die Delinquenten, die dies tun, geniessen den Schutz der Anonymität.

Herr Stähelin hat mir gestern gesagt, in der Schweiz sei alles öffentlich - bis ins Bundesratszimmer -, aber Delinquenten, die Waren über die Grenzen schmuggeln und damit Geld verdienen, werden kaum öffentlich genannt und bekannt. Dieser Tatbestand wirkt sich in dreifacher Hinsicht negativ aus: Erstens kann eine ganze Branche diskreditiert werden, wenn beispielsweise - wie es geschehen ist - von Fleischschmuggel die Rede ist. Alle Gewerbegenossen des betreffenden Erwerbszweiges geraten durch kriminelle Machenschaften Einzelner ins Zwielicht, solange diese nicht bekannt gemacht werden. Zweitens führt die Zurückhaltung der Information dazu, dass die Strafen ihre präventive Wirkung verfehlen, und drittens führt sie dazu, dass die Branchenangehörigen nicht genügend klar davor gewarnt werden können, mit Delinquenten Geschäfte zu tätigen. Wenn ein Delinquent damit rechnen muss, mit seinem Schmuggelgut keine Geschäfte machen zu können, weil sein Fehlverhalten öffentlich bekannt ist, ist die Abschreckung, die gewollt und notwendig ist, am besten gewährleistet. Diskretion fördert die Unsitte, den Schmuggel als Kavaliersdelikt zu betrachten.

Es geht selbstverständlich nicht darum, dass jeder kleine Verstoss veröffentlicht werden muss. Darum geht es nicht - das haben Sie meinen bisherigen Ausführungen sicher entnehmen können. Der Antrag verlangt explizit, dass Bagatellfälle nicht erfasst werden. Hingegen soll bei Strafanträgen, die ja oft langwierige Ermittlungen abschliessen, die Öffentlichkeit orientiert werden. Bei Ermittlungen, die noch im Gang sind, ist die Formulierung des Antrages genügend flexibel, um zu ermöglichen, dass wirklich nur über grosse Fische informiert wird, und zwar nur so weit, als das öffentliche Interesse überwiegt. Die Verhältnismässigkeit ist damit gewahrt.

In den Bereichen, in welchen nach wie vor eine starke Tendenz besteht, im grossen Stil verbotenerweise Waren ins Land zu bringen, sind die Anliegen des Persönlichkeitsschutzes und der Unschuldsvermutung tiefer einzustufen, und das allgemeine Interesse an verstärkter Öffentlichkeit ist höher zu werten. Ich bin mir bewusst - dies vielleicht zuhanden des Zweitrates -, dass meine Formulierung vielleicht etwas zu weit geht. Das hat mir auch der ehemalige Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung, Herr Kollega Lauri, gesagt. Aber das materielle, substanzielle Anliegen, dass wir hier etwas offensiver informieren, hat sicher eine gewisse Berechtigung. [PAGE 351]

Es geht um die Bauern: Die Bauern erleiden durch diese Schmuggelimporte natürlich einen Zerfall der Preise, die Händler und Verwerter werden ohne ihr Wissen mit dieser Ware konfrontiert. Die Konsumenten, Frau Sommaruga, kaufen dann - natürlich ohne ihr Wissen - diese Ware, die Branche kommt in ein schlechtes Licht und die Prävention spielt nicht, wenn man mit der Identität dieser Delinquenten unnötig Geheimniskrämerei betreibt.

Aus all diesen Gründen möchte ich Ihnen beliebt machen, diesem Antrag zuzustimmen. Ich gebe gerne zu, dass der Zweitrat noch eine bessere Formulierung finden könnte.