Germann Hannes · Ständerat · 2004-06-10
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-10
Wortprotokoll
Lassen Sie mich aus der Sicht eines Vertreters eines typischen Grenzkantons einige Anmerkungen und Ergänzungen zum einführenden Votum des Kommissionspräsidenten anbringen.
Der Kanton Schaffhausen ist ja zum grössten Teil von deutschem Gebiet umgeben, sozusagen nördlich des Rheins eingekreist. Doch keine Sorge, mit dieser Situation haben wir leben gelernt und kommen bestens zurecht. Aber die Institution Zoll ist für uns von erheblicher Bedeutung, nicht nur wegen dem Grenzübergang Thayngen, dem nach Basel und Chiasso drittgrössten Zoll der Schweiz. Nein, es hat auch viele kleinere Zollämter, die zum Teil nur stundenweise offen sind, andere, die geschlossen worden sind, und eine ausgedehnte grüne Grenze. Dazu kommt die deutsche Exklave Büsingen, die wirtschaftlich jedoch der Schweiz angeschlossen ist.
Kurz und gut, Sie merken es, aufgrund der zahlreichen Verflechtungen haben die Grenzkantone nebst dem Bund ein besonders grosses Interesse an klaren, einfachen und verständlichen Regelungen. Dies trifft ganz speziell auch auf die zahlreichen Speditions- und Logistikunternehmen zu, die sich in Grenznähe befinden. Sie sind auf einfache, rationelle und damit wirtschaftlich verträgliche Lösungen angewiesen. Der Kommissionspräsident hat in diesem Zusammenhang vom Zoll als Dienstleistungsunternehmen gesprochen, was ich nur unterstützen kann, auch aus Sicht von einfachen Bürgerinnen und Bürgern, nicht nur von Unternehmen. Auch wir sind im kleinen Grenzverkehr auf eine gut funktionierende Zollverwaltung angewiesen, aber eben auch auf eine sehr praktische und menschennahe Handhabung der Gesetzgebung.
In diesem Sinne ist es der WAK-SR auch gelungen, einige Verbesserungen an der bundesrätlichen Vorlage anzubringen, an einer guten Vorlage, muss man sagen. Es sei in diesem Zusammenhang auf die Erleichterungen beim aktiven und passiven Veredelungsverkehr verwiesen.
Wo gearbeitet wird, passieren bekanntlich Fehler; und dies geschieht oft auch unter grossem Zeitdruck. Hier liegt mir daran, dass bei der strafrechtlichen Relevanz das Augenmass gewahrt wird. Meines Erachtens sollte es entscheidend sein, ob bei der Verzollung respektive Deklaration lediglich ein Versehen vorliegt oder ob grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt wird. Diesbezüglich hat die Kommission ebenfalls einige Anpassungen vorgenommen.
Es liegen nun aber nebst einem Minderheitsantrag, den ich in der Detailberatung begründen werde, weitere Anträge vor, unter anderem von Carlo Schmid und Hans Hess. Letztlich geht es hier natürlich um ein Abwägen zwischen den Interessen der Wirtschaft und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, aber auch um den Erhalt griffiger Instrumente für den Vollzug des Zollgesetzes durch die Zollverwaltung respektive natürlich auch für die nachgelagerten Strafverfolgungsbehörden in jenen Fällen, wo betrogen wird.
Mit einigen Fragezeichen zu versehen sind die sicherheitspolizeilichen Aufgaben der Zollverwaltung. Aber hier stehen mit der Revision des Ausländergesetzes und/oder mit einem allfälligen Schengen-Beitritt ohnehin Neuerungen an.
Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, die rechtlichen Voraussetzungen für eine optimale Zusammenarbeit von Zollverwaltung, Grenzwachtkorps und Kantonspolizeien zu schaffen. Entscheidend ist auch, dass die Kantone, die ja die polizeiliche Hoheit haben, auch entsprechend stark in die neue Rechtsentwicklung mit einbezogen werden. Aber darauf kommen wir bei Artikel 96 und 97 sicher noch zu sprechen.
In diesem Sinne plädiere ich ebenfalls für Eintreten und für Zustimmung zu diesem Gesetz.