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Brändli Christoffel · Ständerat · 2004-06-15

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-15

Wortprotokoll

Ich möchte auch meine Interessenbindungen offen legen: Ich bin Präsident der Selva, das ist der Bündner Waldwirtschaftsverband.

Ich möchte hier eigentlich nicht sehr vieles wiederholen, aber doch festhalten, dass in den letzten Jahren die Mittel für die Waldpflege stark gekürzt wurden, dass auf der anderen Seite der Bedarf für die Sicherstellung der Waldpflege gestiegen ist. Wir haben heute eine prekäre Situation. Für den Kanton Graubünden hat dies beispielsweise zur Folge, dass nur noch 1600 von 3000 Hektaren Schutzwald, also nur noch etwa die Hälfte, effektiv gepflegt werden können. Ich bin der festen Meinung, dass hier Korrekturen nötig sind, wenn man nicht in Kauf nehmen will, in Zukunft grosse Folgeschäden beheben zu müssen.

Gestatten Sie mir aber, zu zwei Themen kurz Stellung zu beziehen, die auch einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Schutzwaldpflege haben, nämlich die Finanzierung der Unwetterschäden 2002 sowie die beabsichtigte Aufhebung der Toleranzgrenzen für Holztransporte.

Vorerst zu den Unwetterschäden 2002: Auf den in Aussicht gestellten Nachtragskredit für die Behebung der Unwetterschäden 2002 soll anscheinend neu verzichtet werden, und die anfallenden Kosten sollen über das ordentliche Budget abgebucht werden. Dies würde bedeuten, dass die Mittel für die Schutzwaldpflege noch stärker gekürzt werden müssten, was meiner Meinung nach nicht verantwortet werden kann. Es ist für die Betroffenen schwer verständlich, dass bei Besichtigung einer Unwettersituation den Leuten Mut gemacht wird, dass Zusicherungen abgegeben werden, die Finanzierung werde wie bisher bei grossen Unwetterschäden - also wie beispielsweise bei Lothar - geregelt, im Nachhinein dies alles nicht mehr gelten soll und damit die Pflege unserer Schutzwälder zusätzlich eingeschränkt wird.

Ich bitte deshalb den Bundesrat, diese Frage noch einmal zu prüfen und auch allenfalls über Kompensationen einen Weg zu suchen, um die Mittel, wie in Aussicht gestellt, über einen Nachtrag bereitzustellen.

Zweites Thema, die Toleranzgrenzen: Es ist so, dass bei Holztransporten bisher Gewichtstoleranzgrenzen angewendet wurden, dies deshalb, weil es sehr schwierig oder unmöglich ist, in den Wäldern das Holz zu wägen. Man muss von Schätzungen ausgehen, und es ist so, dass beim Holz, je nachdem, ob es schnell oder langsam wächst, je nachdem, wie es gelagert wird, je nach Sonnenexposition usw., sehr unterschiedliche Gewichte anfallen. Man hat im Dürresommer 2003 beim Käferholz Gewichtsunterschiede bis zu 20 Prozent und mehr gemessen.

Nun will man mit dem aktuellen Revisionsentwurf der Verkehrsregelnverordnung die Toleranzen von 5 Prozent auf dem zulässigen Gewicht bzw. 2 Prozent auf der zulässigen Achsbelastung aufheben. Die Aufhebung der bewährten Toleranzwerte würde die Transporte stark verteuern und damit [PAGE 373] die Nutzung und Pflege unserer Wälder zusätzlich erschweren.

Ich bin dem Bundesrat sehr dankbar - ich gehe davon aus, dass es nicht sein Departement angeht -, wenn er sich dafür einsetzt, dass diese unnötigen Erschwerungen nicht eintreffen und damit die Rahmenbedingungen für die Waldbewirtschaftung nicht unnötig zusätzlich verschlechtert werden.