Büttiker Rolf · Ständerat · 2004-06-15
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-15
Wortprotokoll
Ich möchte bei Artikel 1 kurz noch einmal auf die Protokolle eingehen und Ihnen begründen, warum die Kommission die drei erwähnten Protokolle zur Ratifikation empfiehlt und die anderen sechs Protokolle nicht ratifizieren will, vor allem zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Beim Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" hat die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, das Protokoll sei zu ratifizieren. Das Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" reflektiert nach meiner Auffassung den Weg der Alpenkonvention und ihrer Protokolle von einem mehrheitlich auf den Schutz ausgerichteten Vertragswerk zu einem Projekt der nachhaltigen Entwicklung des ganzen Alpenbogens am besten. In dieses Protokoll fanden auf Betreiben der Schweiz erstmals Bestimmungen zu Subsidiarität, Mitsprache, regionaler Förderung und Abgeltung Eingang. Diese für die Schweiz zentralen Anliegen im Umgang mit den Berggebieten und den Randregionen fanden in der Folge als Standardformulierung Eingang in alle anderen Protokolle der Alpenkonvention. Das Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" ist Ausdruck der Überzeugung, dass in Fragen der Regionalentwicklung und der Raumordnungspolitik grenzüberschreitende Lösungen angestrebt werden müssen. Unsere Grenzregionen sind zunehmend auf eine enge Zusammenarbeit, auch in Fragen der Raumordnung, angewiesen.
Zum zweiten Protokoll, "Bodenschutz", das mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Ratifikation empfohlen wird: Besondere Bedeutung hat der Boden in den Alpen als Wirtschafts- und Standortfaktor für die Land- und Forstwirtschaft, aber auch für die Industrie, den Tourismus und den Verkehr. Doch nutzbare, ertragreiche Böden sind im Alpengebiet rar. Umso wichtiger ist eine standortgemässe und umweltverträgliche Nutzung durch die verschiedenen den Boden beanspruchenden Akteure.
Das Protokoll "Bodenschutz" spiegelt den ausgesprochenen Querschnittcharakter des Bodenschutzes. Es spricht die wesentlichen Bodenschutzprobleme im Alpenraum an und bezeichnet die verantwortlichen Bereiche. Der Vollzug des Bodenschutzes liegt bei den Kantonen. Deren Anliegen flossen in die Erarbeitung des Protokolls ein. Das Protokoll bietet die Möglichkeit zur Sensibilisierung gegenüber dem Boden und bietet eine Plattform für ein koordiniertes Handeln im ganzen Alpenraum. Es ermöglicht ferner die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in einem Bereich, in dem es viele Wissens- und Erfahrungslücken gibt. Ein vorsorglicher, langfristig angelegter Bodenschutz ist eine zentrale Voraussetzung für das Leben im Alpenraum, namentlich auch im Hinblick auf die Auswirkungen der sich abzeichnenden Klimaänderungen.
Ich komme zum Protokoll "Verkehr", dem dritten zur Ratifikation beantragten Protokoll: Hier gab es 7 Ja, 3 Nein und 3 Enthaltungen. Dieses Protokoll möchte ich etwas näher begründen, weil hier auch die meisten Fragen gestellt wurden, warum gerade dieses Protokoll jetzt noch zur Ratifikation vorgeschlagen werde. Die Kommission hat auch dieses Protokoll sehr intensiv diskutiert, gar intensiver als alle anderen.
Die Ratifikation des Protokolls "Verkehr" ist innen- und aussenpolitisch von grosser Bedeutung. Das Verkehrsprotokoll stützt die von Volk und Ständen mehrmals gutgeheissene nachhaltige schweizerische Verkehrspolitik, insbesondere die Verlagerung der Güter von der Strasse auf die Schiene. Das Verkehrsprotokoll spricht sich nicht nur über den Transitverkehr aus; im Verkehrsprotokoll hat auch die inneralpine Erschliessung einen hohen Stellenwert. Daher soll nicht nur der öffentliche Verkehr gefördert, sondern dort, wo es nötig ist, auch eine angemessene Erschliessung für den Individualverkehr sichergestellt werden.
Die schweizerische Verkehrspolitik verfolgt die gleichen Ziele wie das Protokoll. Dieses zielt auf eine nachhaltige Mobilität zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Tätigkeiten und zur flächendeckenden Erschliessung des Landes. Gleichzeitig soll der Verkehr ein für Bevölkerung und Umwelt erträgliches Mass nicht überschreiten.
Das Verkehrsprotokoll stützt die schweizerische Verkehrspolitik international und ist überdies mit dem mit der EU abgeschlossenen Landverkehrsabkommen kompatibel. Die Ratifizierung des Verkehrsprotokolls hat für die anderen Vertragsparteien höchste Priorität, weil der Handlungsbedarf für grenzüberschreitende und transnationale Lösungen im Verkehrsbereich am grössten ist. Artikel 8 des Verkehrsprotokolls stützt eines der wesentlichen Ziele schweizerischer Verkehrspolitik, nämlich die Verpflichtung zur grenzüberschreitenden Koordination von [PAGE 367] Verkehrsinfrastrukturprojekten, und das ist ja eines der latenten Anliegen der schweizerischen Verkehrspolitik.
Ich komme kurz pauschal, also nicht einzeln, zu den Ablehnungsgründen für die sechs Protokolle aus der Detailberatung. Grundsätzlich war die Befürchtung da - das ist auch gestern und heute Morgen artikuliert worden -, dass in den Durchführungsprotokollen Self-executing-Bestimmungen enthalten sind, also Bestimmungen, die automatisch Bestandteil des schweizerischen Rechts werden. Ein zweiter Ablehnungsgrund ist die Ansicht, dass die Durchführungsprotokolle nur Deklamationen ohne Realisierungstaten sind, weil klare Massnahmen und Instrumente zur Durchsetzung fehlen. Drittens besteht die Angst, etwas zu tun, was uns im Voraus so bindet, dass wir nicht mehr in der Lage sind, frei zu entscheiden.
Das sind die pauschalen Gründe, die immer wieder formuliert wurden und die auch dazu geführt haben - ich habe Ihnen gestern die Zahlen der Ablehnungsverhältnisse dargelegt -, dass wir vorerst nur drei Protokolle ratifizieren wollen, dass wir mit diesen drei Protokollen Erfahrungen sammeln wollen und nachher, zum geeigneten späteren Zeitpunkt, wenn wir diese Erfahrungen analysieren und auswerten können, auch noch über die andern sechs Protokolle wieder entscheiden können.
Ich bitte Sie also noch einmal, diese drei Protokolle zu ratifizieren und die anderen sechs Protokolle nicht zu ratifizieren.