Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2004-06-16
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Die Untersuchungen der Geschäftsprüfungsdelegation über die Beziehungen des Schweizer Nachrichtendienstes mit dem südafrikanischen Apartheidsregime begannen im November 2001 und wurden in einem Bericht am 26. August 2003 veröffentlicht. Gleichzeitig ordnete der Chef VBS eine Administrativuntersuchung über die nachrichtendienstlichen Beziehungen der Schweiz zu Südafrika und die Rechtskonformität gewisser Aktenvernichtungen an. Parallel dazu führte auch die Bundesanwaltschaft seit Juni 1999 ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt durch. Das Verhältnis des Schweizer Nachrichtendienstes zu Südafrika bildete also zeitweise Gegenstand von drei parallelen Verfahren, was fast zwangsläufig zu Abgrenzungs- und Koordinationsproblemen führte. In einem zusätzlichen Bericht vom 30. September 2003 beschreibt die Geschäftsprüfungsdelegation die Beeinträchtigungen im Detail und vertritt in den Schlussfolgerungen die Auffassung, dass interne Administrativuntersuchungen parlamentarischen Untersuchungen den Vortritt lassen müssen. Aus diesem Grunde beantragte die Geschäftsprüfungsdelegation, im Parlamentsgesetz eine Regelung aufzunehmen, welche für Parlamentarische Untersuchungskommissionen (PUK) bereits heute gilt. Das heisst, die Geschäftsprüfungsdelegation soll ermächtigt werden, Administrativuntersuchungen oder personalrechtliche Untersuchungen zu verhindern oder zu unterbrechen, falls ein Zusammenhang zwischen diesen und den Abklärungen der Geschäftsprüfungsdelegation besteht. Die Geschäftsprüfungskommission leistete dem Antrag der Geschäftsprüfungsdelegation Folge, und der entsprechende Entwurf liegt heute vor.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Die Anträge werde ich nachher begründen.