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Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · 2000-06-22

Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-22

Wortprotokoll

Mit der Richtlinienmotion 00.3221 werden Massnahmen für die Gleichstellung von Frau und Mann und Massnahmen gegen die Gewalt gegenüber Frauen gefordert. Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder wird in der Schweiz immer dann mit Erschrecken zur Kenntnis genommen, wenn ein Verbrechen passiert ist. Frauen sind jedoch nicht nur punktuell Opfer von Taten, sondern Gewalt gegen Frauen ist alltäglich. Eine von fünf Frauen erfährt im Laufe ihres Lebens von ihrem Partner physische oder [PAGE 810] sexuelle Gewalt, und zwei von fünf Frauen erfahren psychische Gewalt wie Drohungen und Demütigungen.

Mit dem Opferhilfegesetz, mit den Frauenhäusern, mit Projekten gegen die Gewalt und mit den Forderungen im Aktionsplan der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann als Folge der Weltfrauenkonferenz von 1995 werden zwar bereits Leistungen erbracht. Sie genügen jedoch in keiner Weise, um die Gewalt im sozialen Nahraum, in der Partnerschaft und am Arbeitsplatz, zu bekämpfen. Sie haben sichtlich noch nicht zur nachhaltigen Verminderung der Gewalt gegen Frauen geführt.

Gewalt und Gewaltbekämpfung kosten Geld. Eine bereits veraltete Studie aus den Neunzigerjahren von Alberto Godenzi, Professor an der Universität Freiburg, weist für die Bereiche Gesundheitsschäden, Opferhilfe, Justiz, Polizei sowie Forschung rund 400 Millionen Franken pro Jahr aus. Die Infrastruktur sowie die sozialen und individuellen Kosten sind nicht mit berechnet. Man muss davon ausgehen, dass Gewalt unsere Gesellschaft ein Mehrfaches der 400 Millionen Franken jährlich kostet. Warum rede ich von Geld, wenn es um die schlimmsten aller Verbrechen geht, um physische und psychische Gewalt, um sexuelle Übergriffe, um Einschüchterung und Bedrohung? Weil Massnahmen, die vorgesehen werden müssen, um die Gewalt effizient zu bekämpfen, teure Massnahmen sind. Zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen braucht es Informationskampagnen, damit die Gewalt in Ehe und Partnerschaft endlich in ihrem vollen Ausmass zur Kenntnis genommen wird.

Der Mythos der unantastbaren Privatsphäre muss endlich aufgebrochen werden. Wir brauchen konkrete Angebote, denn von Gewalt betroffene Frauen vertrauen sich aus Scham und Angst meist kaum jemandem an. Sie harren beim Täter aus, bis es zu spät ist. Es braucht ausserdem Institutionen, weitere Frauenhäuser und Beratungsstellen - analog zum Interventionsprojekt "Halt-Gewalt" in Basel und zum "Zürcher Interventionsprojekt gegen Männergewalt" (ZIP) -, und es braucht Präventionsprojekte für Mädchen und junge Frauen. Sie müssen ihre Rechte kennen und Möglichkeiten erproben, ihre physische und psychische Integrität auch selber zu schützen. Zudem ist Gewaltprävention für Knaben und Jugendliche unabdingbar. Sie müssen lernen, dass Gewalt kein Mittel sein darf, sich durchzusetzen.

Es braucht eine Reihe von Gesetzesänderungen. Ich habe letzte Woche mit einem Vorstoss (Parlamentarische Initiative 00.419) ein Gewaltschutzgesetz verlangt, das es den Behörden wie in Österreich erlaubt, Gewalttäter sofort aus der Wohnung zu weisen und ein Verbot zu verhängen, sie wieder zu betreten. Es ist doch einfach unfassbar, dass die Opfer noch immer - meist mit ihren Kindern - die Wohnung verlassen müssen, um in einem Frauenhaus Schutz zu suchen. Die Forderung, dass Opfer geschützt und Täter verfolgt werden, ist endlich ernst zu nehmen.

Gewalt überschattet auch oft die Situation von Migrantinnen und der vom Frauenhandel Betroffenen in der Schweiz. Ihnen kann nur mit einem griffigen Schutzprogramm geholfen werden, das ihnen finanzielle, gesetzliche, lokale und institutionelle Möglichkeiten gibt, sich aus der Abhängigkeit von Menschenhändlern - so genannten Arbeitgebern und Vermietern - und Zuhältern zu befreien.

Der Frauenhandel, der für Verbrecherorganisationen - nach vorsichtigen Schätzungen - einträglicher als der Waffen- und Drogenhandel ist, muss mittels internationaler polizeilicher Zusammenarbeit bekämpft werden. Es ist unabdingbar, dass in dieser Legislaturperiode die Gewalt gegen Frauen und Kinder bekämpft und den Opfern Schutz gewährt wird.

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