Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-06-16
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Ich möchte mich meinem Vorredner anschliessen. Wir haben tatsächlich in der Kommission nicht darüber gesprochen. Ich meine, es wäre nicht falsch, wenn der Zweitrat sich hier einige Gedanken macht, und zwar noch aus einem anderen Grunde: Wir haben ja nicht nur in der Bundesverfassung weitere Bestimmungen, welche das Vernehmlassungsverfahren berühren, wir haben auch in einer Vielzahl von Gesetzen Bestimmungen über Vernehmlassungselemente. In der Botschaft wird das Verhältnis zu bestehenden spezialgesetzlichen Anhörungsbestimmungen zwar beleuchtet. Aber es wird vielleicht etwas zu rasch gesagt, dass alle diese Spezialgesetze im Einzelfall anzusehen und im Lichte von Artikel 147 der Bundesverfassung auszulegen seien. Man kann das auch genau umgekehrt sehen, nämlich so, dass die Spezialgesetze sich über die Grundfrage von Artikel 147 der Bundesverfassung aussprechen, dass es in jenen Bereichen, welche spezialgesetzlich angesprochen werden, in der Meinung des Gesetzgebers um Vorhaben von grosser Tragweite geht. Deshalb hat er das dort ausdrücklich nochmals geregelt. Ich glaube, es kann nicht schaden, wenn man mit der Ergänzung von Artikel 1 auf diese Problematik hinweist.
Ich werde deshalb ebenfalls zustimmen.