Fetz Anita · Ständerat · 2004-06-16
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen hier ein generelles Nachforschungsverbot bezüglich genetischen Untersuchungsergebnissen für Versicherungen, also auch für den Bereich, der von der Mehrheit als Ausnahme von der Regel vorgesehen wird, nämlich für Lebensversicherungen von über 400 000 Franken und für IV-Jahresrenten von über 40 000 Franken. Ich möchten Ihnen vier gravierende Einwände gegen das Nachforschungsrecht, wie es die Mehrheit vorsieht, vortragen.
1. Jede Aufweichung des Nachforschungsverbotes hat präjudiziellen Charakter. Es ist ein Einfallstor für weitere Ausnahmen, und wir öffnen damit eine Tür um eine erste Spaltbreite, die in Zukunft weit aufgerissen werden könnte und für massive Prämiendiskriminierungen und für eine grosse Risikoselektion sorgen könnte.
2. Es ist und bleibt eine Diskriminierung, wenn Menschen aufgrund von präsymptomatischen Gentests höhere Prämien bezahlen müssen. Man weiss ja damit noch gar nicht, ob, wann und wie heftig die allfällige Erbkrankheit ausbrechen wird; das ist nach dem Test noch nicht klar. Zudem ist es stossend, bestraft zu werden für etwas, was man persönlich nicht beeinflussen kann. Das ist für mich der grosse Unterschied zu Aids oder auch zum Rauchen: Gegen Aids oder gegen Lungenkrebs kann man sich mit einer entsprechenden Lebensweise schützen. Gegen eine potenziell ausbrechende Erbkrankheit, für die es keine Therapie und keine Veränderungsmöglichkeiten gibt, kann man sich eben nicht schützen, dagegen kann man schlicht und einfach nichts tun. Das widerspricht massiv dem Diskriminierungsverbot, das sowohl in diesem Gesetz formuliert wird und auch in der internationalen Bioethik-Konvention in Artikel 11 vorgesehen ist.
3. Die Ausnahmeregelung gemäss Antrag der Mehrheit ist meiner Meinung nach unpraktikabel. Wie wollen Sie in der Praxis die Abgrenzung zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge und bei den steuerlich privilegierten Lebensversicherungen machen? In einem Bereich - also im obligatorischen - gilt der absolute Datenschutz, und im anderen Bereich bekommen die Versicherungen ein Nachforschungsrecht. Versichert ist man aber als Person in der Praxis meist beim genau gleichen Versicherer, und da ist natürlich der Informationstransfer mehr als gegeben.
4. Viele Selbstständigerwerbende und KMU-Inhaber sind oft gezwungen, Lebensversicherungen in dieser Höhe als Sicherheit gegenüber den Banken abzuschliessen. Die Versicherung wird dann nach dem Buchstaben des Gesetzes - also vom Juristischen her - so angesehen, als sei sie freiwillig abgeschlossen worden. Praktisch-faktisch wird man aber im heutigen Wirtschaftssystem dazu gezwungen, solche Versicherungen abzuschliessen, wenn man sie als Gegenpfand gegenüber den Banken haben muss. Das ist noch ein Punkt, der stossend und diskriminierend ist, weil er nur einen kleinen Teil der Bevölkerung betrifft.
Ich hoffe, diese vier Einwände überzeugen Sie - trotz den Forderungen der Versicherer nach gleich langen Spiessen, die ich bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen kann -, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Dies aufgrund einer Güterabwägung: Das Nichtdiskriminierungsgebot und der Datenschutz sind für mich höher zu gewichten als die Ansprüche der Versicherer, und zwar weil wir sonst die Tür für ein Präjudiz öffnen. Auch wenn diese Regelung heute noch sehr wenige Menschen betrifft: Wenn wir weiter in diese Richtung gehen und die Wissenschaft weitere Erkenntnisse gewinnt, ist der Weg zu einer breiter angelegten Diskriminierung geöffnet, und dazu möchte ich auf keinen Fall Hand bieten.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.