AB 51088
Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Reihenuntersuchungen werden nur zugelassen, wenn eine Prophylaxe möglich ist. Das bedeutet, dass keine genetischen pränatalen Reihenuntersuchungen gemacht werden dürfen, wenn es nur um die Frage der Abtreibung geht. Diese Untersuchung soll ein individueller Entscheid bleiben und nicht routinemässig angeboten werden.