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AB 51088

Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Reihenuntersuchungen werden nur zugelassen, wenn eine Prophylaxe möglich ist. Das bedeutet, dass keine genetischen pränatalen Reihenuntersuchungen gemacht werden dürfen, wenn es nur um die Frage der Abtreibung geht. Diese Untersuchung soll ein individueller Entscheid bleiben und nicht routinemässig angeboten werden.

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