Langenberger Christiane · Ständerat · 2004-06-16
Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Hier geht es um die spezifischen Aspekte, die bei der pränatalen [PAGE 389] Diagnostik zu beachten sind. Diese dürfen nicht routinemässig angeordnet werden. Die in Absatz 2 vom Nationalrat beschlossene Version steht im Zusammenhang mit Artikel 17. Dort heisst es: "Die Kantone sorgen dafür ...." Diese Formulierung wurde aus Artikel 171 ZGB übernommen. Dort heisst es, dass die Kantone dafür sorgen, dass es Ehe- und Familienberatungsstellen gibt. Das bedeutet aber nicht, dass die Kantone eigene Stellen einrichten müssen, und im ZGB steht auch nicht, dass diese Beratung gratis sei.
Es geht hier nicht um genetische Beratung, sondern vielmehr um eine sozialpsychologische Begleitung von Menschen in schwierigen Situationen. Dies wird auch in Artikel 17 ausgeführt; die Stellen informieren und beraten in allgemeiner Weise.