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Fetz Anita · Ständerat · 2004-06-16

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Ich möchte Sie hier dringend bitten, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Ich kann das Argument der Minderheit bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen. Man hat Angst, dass es Kosten gibt, die die Kantone nicht bewältigen können. Aber das stimmt nicht, denn die Kantone haben ja bereits entsprechende Schwangerschaftsberatungsstellen, und das ist das Entscheidende in Artikel 17. Hier geht es ausschliesslich um die pränatale Risikoabklärung. Also auf Deutsch gesagt: Es geht um die Schwangerschaftsberatung. Es geht um die Beratung von Frauen, die pränatale Diagnosen in Anspruch nehmen oder nehmen müssen und die nachher zum Teil in ihrem Umfeld unter Druck kommen abzutreiben - wir haben genügend Beispiele dafür -, wenn entsprechende Ergebnisse vorliegen, die darauf hinweisen können, dass das Kind eventuell, man weiss das ja nicht hundertprozentig, eine Krankheit hat oder behindert ist. Das ist letztendlich der Hintergrund dieser Beratung. Hier braucht es eine psychosoziale Beratung, die die Frauen darin unterstützt, einen selbstständigen, selbstbestimmten Entscheid zu treffen, im Fall, dass die Gentests aufzeigen, dass eventuell eine Behinderung oder eine Krankheit vorliegt.

Ich könnte Ihnen x Beispiele aus meinem Freundinnenkreis erzählen; die Frauen wurden bei der Geburt im Spital gefragt, ob sie die entsprechenden Tests gemacht haben. Die eine oder andere wollte die Tests aufgrund ihres selbstbestimmten Entscheids nicht machen, und sie hat dann zur Antwort bekommen, dass sie dann selber schuld sei, wenn mit dem Kind etwas nicht stimme.

Ich meine, dieser Kultur, dass Frauen entweder von ihrem Umfeld oder vom professionellen Umfeld unter Druck gesetzt werden, müssen wir etwas entgegensetzen. Denn sie kommen so eventuell in ein Dilemma, das sie alleine nicht bewältigen können oder in dem sie darauf angewiesen sind, dass man sie bei ihren selbstbestimmten Entscheiden auch unterstützt.

In der Vernehmlassung war dies übrigens ein ganz grosses Anliegen. Die Kantone haben sich dagegen nicht gewehrt. Die Kantone haben die entsprechenden Beratungsstellen; das hat ja einen engen Zusammenhang mit der Schwangerschaftsberatung. Und es steht in diesem Gesetz nirgends, dass das gratis sein müsse, sondern es können auch entsprechende Gebühren verlangt werden. In der Realität - also ich sage jetzt z. B. in Basel-Stadt - ist es natürlich so, dass diejenigen, die sich das nicht leisten können, also diejenigen aus der unteren Einkommensklasse, von der Belastung befreit werden. Das stimmt; aber die anderen können bezahlen. Darum geht es bei den Gentests, und nur darum und um keinen anderen Bereich.

Darum bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

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