Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2000-06-22
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-22
Wortprotokoll
Ich äussere mich für die FDP-Fraktion zur Kommissionsmotion 00.3191, "Mittel- und langfristige Perspektiven der Alterssicherung", sowie zur Kommissionsmotion 00.3192, "Krankenversicherung. Gesundheitspolitik".
Dass diese beiden Motionen gemeinsam kommentiert werden, ist kein Zufall. Beide Themen, die Alterssicherung und die Krankenversicherung, werden massgeblich durch den dramatischen demographischen Wandel im neuen Jahrhundert geprägt. Unterschätzt wird diese Wirkung insbesondere für die Kostensteigerung im Gesundheitswesen. Die Demographie, die altersabhängige Grauzone zwischen normalem Abbau und Krankheit, die hohe Angebotsdichte im Gesundheitswesen sowie die zukünftigen Innovations- und Technologieschübe werden sich zu einem explosiven Kostengemisch verbinden. Für beide Themen gilt zudem bei der Beurteilung der Legislaturplanung, dass einiges wohl geschieht, Grundsätzliches und Längerfristiges aber zu wenig beachtet wird; darin war sich die Kommission einig. Die Auswirkungen der Alterung werden in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht durchaus dramatisch sein. Sie geben allerdings keinen Anlass zur Panik, wenn man sich frühzeitig darauf einstellt, und mit den beiden vorliegenden Kommissionsmotionen will man genau dies erreichen.
Nun aber vorerst zu einigen Fakten: Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit gibt es mehr alte als junge Menschen. In diesem 21. Jahrhundert wird die Bevölkerung in vielen Industrienationen abnehmen; das ist die erste demographische Umkehr seit Jahrhunderten. Wir werden nicht mehr mit dem alten Schreckgespenst der Überbevölkerung konfrontiert sein, sondern "mit einer zunehmenden Unterbevölkerung der Industriestaaten". Während die Menschen länger leben, nehmen auf der ganzen Welt die Geburtenzahlen stark ab. In den späten Neunzigerjahren waren in rund 60 Ländern, in denen die Hälfte der Weltbevölkerung lebt, die Fruchtbarkeitsraten - mit rund zwei Kindern pro Frau - bereits so niedrig, dass sie hinter die Sterberaten zurückfielen. Die Kombination von wachsender Lebenserwartung und geringerer Fruchtbarkeit treibt unser Durchschnittsalter unerbittlich nach oben. Auch für unser Land gehen die heutigen Schätzungen dahin, dass ab ungefähr 2030 - die meisten von uns werden das hoffentlich noch erleben - nicht nur eine weitere Alterung, sondern auch ein realer Bevölkerungsrückgang zu erwarten ist. Das bedeutet auch, dass die Sozial- und Gesundheitskosten weiter steigen werden. Das sind Kosten, zu deren Finanzierung man Wirtschaftswachstum braucht, ein Wirtschaftswachstum, das durch die rückläufigen Bevölkerungs- und Arbeitnehmerzahlen zunehmend gebremst werden könnte.
Frau Bühlmann hat soeben auf die einwanderungspolitische Dimension dieses Problems hingewiesen.
Nun, wie präsentiert sich vor diesem Hintergrund die bundesrätliche Strategie? Grundlagen der Strategie bilden die Botschaft zur 11. AHV-Revision sowie der Zusatzbericht zu den langfristigen Perspektiven der AHV. Gemäss bundesrätlicher Botschaft beschränkt sich der Zeithorizont der 11. AHV-Revision auf das Jahr 2010, obwohl unbestritten ist, dass für den Zeitraum nach 2010 ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Die Rentnerinnen und Rentner des Jahres 2025 leben alle schon heute.
Im Vordergrund steht für den Bundesrat aber weniger die langfristige finanzielle Sicherheit der AHV als die Realisierung der Flexibilisierung. Dabei ginge es doch heute um die Überlegung, wie beispielsweise Anreize geschaffen werden können, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsprozess gehalten werden können.
Das Aussprachepapier skizziert wohl die möglichen Veränderungen der demographischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie auch denkbare Veränderungen auf der Leistungsseite. Dann aber folgt der Schluss, aus heutiger Sicht sei es nicht möglich, verbindliche Folgerungen für das Vorgehen nach 2010 festzulegen.
Die gewaltigen Probleme nach 2010 sollen erst im Rahmen der 12. AHV-Revision angegangen werden. Damit fehlt der bundesrätlichen Sozialpolitik eine solide langfristige Marschrichtung. Bereits 1995 verlangte Ständerat Schiesser in der Motion 95.3534 die Gesamtschau der Sozialversicherungen. Die Motion wurde von beiden Räten überwiesen. Ein weiterer Anlauf wurde ebenfalls von Herrn Schiesser 1999 mit dem Postulat 99.3041 unternommen, welches der Ständerat überwiesen hat.
Wir brauchen nun dringend eine Gesamtschau und eine längerfristige Perspektive zur gesamten Thematik der Alterssicherung - nicht nur der ersten Säule, der AHV -, einschliesslich der Querverbindungen zu den anderen wichtigen Sozialversicherungen wie Krankenversicherung, IV usw.
Ähnliches, wie schon ausgeführt, könnte auch zum Gesundheitswesen bzw. zur Krankenversicherung gesagt werden. Auch hier fehlt eine Reformperspektive über die kurzfristig vorgesehenen Massnahmen hinaus. Die eben abgeschlossene erste KVG-Teilrevision und die kommende zweite Teilrevision sind Versuche, mit punktuellen Änderungen dem Kostenproblem in der obligatorischen Krankenversicherung beizukommen. Es kann nicht genügen, wenn der Bundesrat in seinem Bericht zur Legislaturplanung zu diesem dringenden Problem schreibt, die Krankenversicherung weise von allen Sozialversicherungszweigen die höchste Kostensteigerung auf, dann aber zum Schluss kommt: "Grundsätzlich soll das bestehende System jedoch beibehalten werden."
Die Kommissionsmotion 00.3192 hingegen verpflichtet den Bundesrat, nicht nur über einen Systemumbau, sondern auch über einen teilweisen Neubau "nachzudenken".
Ein Beispiel soll dies illustrieren: Bleibt man, wie in der zweiten Teilrevision des KVG vorgesehen, beim heutigen Finanzierungssystem, dann stellt der bundesrätliche Vorschlag insgesamt einen Schritt in diese Richtung dar. Probleme bleiben aber nach wie vor bestehen: zum Beispiel die Subventionierung der Defizite an öffentlichen Spitälern, Interessenkonflikte der Kantone, falsche Finanzierungsanreize zwischen stationären, teilstationären und ambulanten Leistungen. Will man diese Probleme angehen, dann sind grundlegendere Reformen unumgänglich; beispielsweise ein Umsteigen auf ein neues Finanzierungsmodell, auf neue, wettbewerbsorientiertere Ausgestaltungen der staatlichen Regulierung.
Die Zukunft einer stabilen Alterssicherung und die zukünftige Finanzierung eines qualitativ hoch stehenden Gesundheitswesens sind entscheidende Herausforderungen für dieses 21. Jahrhundert. Diese Probleme drängen.
Wir bitten Sie deshalb, den beiden Vorstössen in der Motionsform und nicht, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, in der Postulatsform zuzustimmen.
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