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Deiss Joseph · Bundesrat · 2004-06-17

Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2004-06-17

Wortprotokoll

Herr David beginnt seine Argumentation mit dem EWR und dem negativen Abstimmungsergebnis anno 1992. Es ist richtig zu sagen: Hier wurde ein Strukturentscheid gefällt. Die Diskussion ging damals zum Teil in die Richtung, dass wir uns ein Nein durchaus leisten könnten und nichts passieren werde. Strukturentscheide wirken sich immer mit einer Verzögerung aus. Wir haben vielleicht im ersten oder zweiten Jahr die Gewinner noch hören können, die sagten: Es hat ja keine Konsequenzen. Heute ist die Analyse sehr wahrscheinlich etwas differenzierter. Es ist nicht möglich, hier jetzt eine abschliessende Antwort zu geben, ohne das Ganze durchgearbeitet zu haben. Es gibt aber sicher Bereiche, in denen der EWR rasch Strukturentscheide gebracht hätte, die sich dann so ausgewirkt hätten, dass gewisse Schwierigkeiten nicht entstanden wären. Aber es ist nie möglich, so etwas zu beweisen. Ist die Tatsache, dass wir zehn Jahre auf ein Luftverkehrsabkommen warten mussten, daran schuld, dass sich die Swissair auf Beteiligungen eingelassen hat, um den europäischen Markt zu bewirtschaften? Das kann man nicht definitiv beantworten. Immerhin bin ich davon überzeugt, dass sich falsch gewählte Strukturen natürlich immer wieder als negativ erweisen und dass es schwierig ist, das zu korrigieren.

Damals wurde gesagt: Wir wählen einen anderen Weg. Der Bundesrat steht voll hinter dieser Strategie, und er setzt sie um. Einerseits tun wir das, was in unserer Hand liegt, eigenständig; andererseits verbessern wir über bilaterale Verträge unsere Integration in den europäischen Markt und insbesondere in die europäische Wirtschaft. Wir haben bilaterale Verträge abgeschlossen, wir haben auch interne Massnahmen getroffen. Wir stellen fest: Das bringt im internen Bereich etwas zu wenig. Deshalb haben wir das Kartellgesetz schon wieder revidiert; wir sind daran, das Binnenmarktgesetz zu ändern usw. Es ist nicht einfach, Strukturänderungen auf diese Weise umzusetzen, denn jedes Instrument, das man wählt, hat natürlich Auswirkungen auf gewisse Besitzstände, und die Betroffenen wehren sich regelmässig. Immerhin bin ich der Meinung, dass wir mit dem einen oder anderen Teil dieser Massnahmen doch einiges erreichen konnten, insbesondere mit den bilateralen Verträgen.

Nicht akzeptabel ist natürlich, dass sich jene, die damals gegen den EWR antraten und den bilateralen Weg empfahlen, bei jeder Gelegenheit den bilateralen Verträgen widersetzen. Da kommt man dann natürlich in einen Glaubwürdigkeitsnotstand. Herr David hat gesagt, die beiden Antworten des Bundesrates seien negativ. Ich bin mit dieser Auslegung nicht einverstanden. Bei der ersten Frage ist die Differenz relativ bescheiden. Wir sind selbstverständlich bereit, diesen Bericht zu machen, das steht sogar in der Antwort. Ob das jetzt Ende 2005 oder in der ersten Hälfte 2006 sein wird - wie es gegenwärtig aussieht, ist das Zweite sehr wahrscheinlich -, sollte nicht so entscheidend sein, dass die Antwort ins Negative kippt.

Wir sind der Meinung, dass es notwendig ist, die Erfahrungen, die wir bis dahin im Bereich der bilateralen Verträge gesammelt haben werden, auszuwerten. Die Zeitspanne ist noch relativ kurz. So sind z. B. die bilateralen Verträge bei der Freizügigkeit noch nicht voll in Kraft. Wir sind jetzt seit dem 1. Juni in der zweiten Phase der Übergangszeit. Somit ist es auch schwierig, aufgrund der Beobachtungen schon gewisse Konsequenzen zu ziehen.

Der Bundesrat wird auch eine Analyse über die Vor- und Nachteile, die Konsequenzen eines Beitrittes und über die Beibehaltung der jetzigen Strategie vorlegen. Er sieht in der Legislaturplanung nicht vor, in dieser Legislaturperiode auch einen Entscheid über Aufnahme oder Nichtaufnahme von Beitrittsverhandlungen zu fällen. Man kann darüber streiten, aber in der Analyse wird sich diese Frage ohnehin stellen. Es ist aber meines Erachtens trotzdem wichtig, weiterhin zu beachten, was der Bundesrat schon im Aussenpolitischen Bericht 2000 als Vorbedingung bezeichnet hat: Man muss erstens die Erfahrungen mit den bilateralen Verträgen, zweitens die Konsequenzen eines Beitritts und drittens die politische Machbarkeit eines solchen Projektes analysieren. Diese Strategie bleibt bestehen.

Was die beiden Fragen von Herrn David betrifft, sind wir mit ihm eigentlich weitgehend einig. In Bezug auf seine zweite Frage ist für mich allerdings das Problem zu wissen, in welcher Form uns ein solcher Bundesbeschluss, den wir ans [PAGE 421] Parlament richten würden, über die politische Machbarkeit im Land Auskunft geben könnte. Das ist mir ein Rätsel. Deshalb müssen wir andere Mittel verwenden, um die Machbarkeit zu beurteilen.

Insgesamt: Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass er in Bezug auf das Verhältnis zur EU eine Politik betreibt, die nicht nur Fortschritte bringt, sondern auch den Vorteil hat, dass sie machbar ist, dass sie so weit geht, wie es politisch noch verkraftbar ist. Es ist uns lieber, schrittweise Fortschritte zu machen, als ein Ziel anzustreben, das politisch gegenwärtig nicht erreichbar ist.

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