Lexipedia

Stadler Hansruedi · Ständerat · 2004-06-17

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-17

Wortprotokoll

Ich erlaube mir einige Ausführungen, ich nehme zwar bezüglich zeitlicher Dauer nicht unbedingt den Durchschnitt der heutigen Voten in Anspruch, aber einige Punkte möchte ich ausdrücklich erwähnen.

Wir haben in den letzten Jahren hier in diesem Saal eigentlich viel über die Früherkennung gesprochen. Damit hängt eigentlich die Risikoeinschätzung ganz eng zusammen. Die staatliche Tätigkeit ist, ganz ähnlich wie jede unternehmerische Tätigkeit, mit unterschiedlichen Risiken verbunden. Die Risikoanalyse vom 30. April 2003 zeigt uns eine eindrückliche Bestandesaufnahme über alle Departemente hinweg. Dies ist eine wertvolle Grundlagenarbeit, wofür ich auch herzlich danken möchte. Anhand dieser Bestandesaufnahme können wir auch die ganze Bandbreite der verschiedenen Risiken erkennen, die von den finanziellen und wirtschaftlichen Risiken über die personellen Risiken, Sachrisiken bis hin zu den rechtlichen Risiken reichen. Dass es sich bei diesen Risiken nicht nur um theoretische Grössen handelt, möchte ich an einigen Beispielen aufzeigen:

1. Vor kurzer Zeit haben zahlreiche Bauern im Zusammenhang mit der BSE-Krise vor der zuständigen Rekurskommission Recht erhalten. Sollte das Bundesgericht diesen Entscheid bestätigen, wird dies den Bund einige Millionen Franken kosten.

2. Nehmen wir als weiteres Beispiel die Eidgenössische Bankenkommission (EBK). Sie geniesst als Aufsichtsbehörde über unsere Banken eine sehr grosse Autonomie, und das ist richtig so. Wer haftet nun, wenn Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, weil die Aufsicht der EBK allenfalls versagt hat? Genau mit dieser Begründung machen die Kantone Waadt und Genf heute wegen des Kantonalbankendebakels in ihren Kantonen Schadenersatzansprüche in Milliardenhöhe auch gegenüber dem Bund geltend.

3. Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, erfüllt bei der Zulassung von Medikamenten und bei der Marktüberwachung eine ganz zentrale Rolle. Natürlich deckt die Produktehaftung des Herstellers eines Medikamentes die Schäden ab, die ein Produkt verursachen kann. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass im Schadenfall versucht werden könnte, auf Swissmedic Rückgriff zu nehmen. Swissmedic verfügt sicher über eine Haftpflichtversicherung. Reicht die Versicherungssumme nicht aus, haftet die Swissmedic mit ihren Reserven. Reichen die Reserven nicht aus, kommt die unbegrenzte Ausfallhaftung des Bundes zum Tragen. Man darf nun gerade auch bei diesem Beispiel nicht den Teufel an die Wand malen, aber es geht auch um die Optimierung der heutigen Lösungen, und ich denke vor allem auch an die Versicherungslösungen.

4. Noch ein letztes Beispiel: Der Bund war bis Anfang 1999 im Verwaltungsrat der Swissair vertreten, also auch im Zeitpunkt, als die so genannte Hunter-Strategie beschlossen worden ist. Ganz ähnlich gibt es auch heute noch zahlreiche Bundesvertreter in den Verwaltungsräten oder Stiftungsräten. Auch hier gibt es ein Risikopotenzial, wenn die Organe allenfalls einmal nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen. Im Verwaltungsrat der Swiss sind wir heute mit dem Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung sehr prominent vertreten. Es gibt hier vielleicht auch ganz heikle Fragen von Schnittstellen zwischen den politischen Behörden, den Bundesvertretern in den Verwaltungsräten, und den Unternehmerinteressen zu beachten.

Bereits diese vier Beispiele - man könnte die Aufzählung beliebig und mit anderen Institutionen fortsetzen - zeigen, dass das Risikopotenzial des Unternehmens Bund eigentlich sehr gross ist. Mein Vorstoss dient einer Sensibilisierung für diese Frage, die heute in der politischen Landschaft eher ein Mauerblümchendasein fristet. Bundesrat und Parlament haben sich mit der Frage des Umgangs mit dieser Fülle der verschiedenen Risiken intensiver zu befassen.

Warum bin ich nun mit der Antwort des Bundesrates nicht zufrieden? Ich verspüre in der Antwort des Bundesrates viel zu wenig von der Bedeutung, ja von der Brisanz des Themas und auch vom notwendigen Handlungsbedarf. Die Risikoanalyse ist ein wichtiger Ausgangspunkt. Es braucht aber eine eigentliche Risikopolitik und ein Risikomanagement.

1. Meine Kernfrage war die Frage 1, nämlich welches die Grundsätze und Grundzüge der Risiko- und Versicherungspolitik des Bundes sind. Dazu gab es vonseiten des Bundesrates keine substanzielle Antwort. Ich bin Ihnen, Herr Bundesrat Merz, dankbar, wenn Sie dazu einige substanzielle Ausführungen machen können. Das Konzept dazu liegt vermutlich gerade auf Ihrem Tisch.

2. Ich habe in Frage 3 nicht gefragt, ob eine organisatorische Umsetzung des Risikomanagements erfolgt, wie dies die Antwort darauf vermuten lässt, sondern wie eine organisatorische Umsetzung in der Bundesverwaltung erfolgt.

3. Auch wenn die Haftungen und Garantien des Bundes, die Organhaftung und die Regelung der Vertretung des Bundes in Organen, gegenwärtig geprüft werden, danke ich Ihnen, Herr Bundesrat, wenn Sie dazu einige kurze Wertungen und Beurteilungen abgeben können. Die entsprechenden Risiken sind Ihnen sicher bestens bekannt.

So weit meine Bemerkungen zur Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation, und ich danke Ihnen, Herr Bundesrat, für eine substanzielle Anreicherung der Antwort des Bundesrates.

Ich bin zuversichtlich, dass ich danach vielleicht mindestens zum Teil befriedigt sein werde.